Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.16 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 2 Amtsvormundschaft/Adoption

Speziell geregelt ist die Akteneinsicht in der Amtsvormundschaft in § 68 Abs. 1 und 3 SGB VIII.[1] Danach hat das ehemalige Mündel (nach Vollendung der Volljährigkeit) einen Anspruch darauf, seine "Biografie" in den Akten zu verfolgen, auch hier aber begrenzt durch berechtigte Interessen Dritter (z. B. seiner leiblichen Mutter). Schon vor Erreichen der Volljährigkeit hat das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / Zusammenfassung

Begriff Das Akteneinsichtsrecht ermöglicht den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens die Einsicht in die Akten, die das Verfahren betreffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Den Rechtsanspruch auf Akteneinsicht regelt § 25 SGB X. Ein spezielles Akteneinsichtsrecht in der Adoption für die Vermittlungsakten bestimmt § 9c AdVermiG. Ein spezielles Informationsrecht in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 2.4 Anfangsbuchstabe Geburtsname

Als Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens ist der Geburtsname im Zeitpunkt der Vergabe zu berücksichtigen. Mit der Festlegung des Zeitpunkts der Vergabe ist sichergestellt, dass im Fall einer Adoption vor der Vergabe der vor der Adoption geltende Geburtsname unberücksichtigt bleibt. Der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens bei deutschen Familiennamen ist nach DIN 5007 zu bestimmen...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.4 Benötigen

Rz. 38 Bei dem Wort "benötigen" handelt sich um einen objektiv nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff dergestalt, dass der Vermieter die Wohnung zur Vermeidung von anderweitigen Nachteilen braucht. Das setzt nicht voraus, dass der Vermieter oder eine der sonstigen in § 573 Abs. 2 Nr. 2 genannten privilegierten Personen in der gekündigten Wohnung seinen bzw. ihren Lebensmit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.1 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Persönliche Angaben → Zeilen 4–9 Für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind auszufüllen, unabhängig davon, ob das Kind bereits als Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) beim LSt-Abzug berücksichtigt wurde. Die Angaben zum Kind (Identifikationsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt) sind für jedes Kind, das berücksichtigt werden sol...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Referentenentwu... / I. DAV begrüßt den Vorschlag zur Neuregelung von § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB

1. Die im Referentenentwurf (RefE) vorgeschlagenen Neuregelungen zu § 1600 BGB sind grundsätzlich begrüßenswert. Der DAV hatte bereits auf die Verfassungswidrigkeit der Norm hingewiesen und gesetzgeberisches Handeln gefordert (DAV-Stellungnahme Nr. 36/2023). Der aktuelle RefE erfasst nunmehr das Stufenverhältnis von konkurrierenden Elternpositionen im Sinne der Rechtsprechun...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / ee) Vorfragen im ausländischen Kollisionsrecht oder im berufenen Sachrecht

Rz. 122 Im Tatbestand der kann ein Rechtsverhältnis (Eheschließung, Eigentum des Geschädigten usf.) vorausgesetzt sein (sog. Vorfragen [275]). Präjudizielle Rechtsverhältnisse sind grundsätzlich selbstständig nach dem deutschen IPR anzuknüpfen und nach dem danach berufene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / (2) Staatsangehörigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 115 Die Kollisionsnormen können auch folgende Rechtsprüfungen voraussetzen: Die Staatsangehörigkeit einer Person wird ausschließlich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des betreffenden Staates,[251] in Deutschland nach dem StAG [252] bestimmt. Soweit der Erwerb oder der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anspruchsrahmen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 wird Elterngeld als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus gewährt. Satz 1 hat eine klarstellende Funktion, indem er die möglichen Bezugsvarianten des Elterngeldes nennt.[1] Rz. 10 Basiselterngeld und Elterngeld Plus kann nach § 4 Abs. 1 Satz 2 ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Hintergrund der Regelung ist der besondere Betreuungsbedarf des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 4.3.3 Familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band

Die erforderliche familienähnliche Beziehung zwischen Kind und Pflegeperson muss von vornherein auf eine längere Zeit angelegt sein, z. B. im Rahmen von Erziehungshilfe in Vollzeitpflege[1] oder von Eingliederungshilfe.[2] Entscheidend ist dabei nicht die tatsächliche Dauer der familienähnlichen Beziehung, sondern die am Anfang beabsichtigte Dauer. Bei einer von den Beteilig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 4.2 Im 1. Grad mit dem Berechtigten verwandte Kinder

a) Leibliche Kinder Bei Anerkennung der Vaterschaft s. DA A 10.1 DA-KG.[2] b) Angenommene Kinder Bei der Adoption (Annahme) eines Kindes ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Minderjährigen oder einen Volljährigen handelt. Mit der Annahme eines minderjährigen Kindes erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden. Die Annahme wird vom Familieng...mehr

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AGS 10/2025, Einwand des Ve... / Leitsatz

Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Tätigkeitsverbot des § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist die Nichtigkeit des Anwaltsvertrages. Dem Rechtsanwalt steht insoweit auch kein Vergütungsanspruch aus dem Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag oder dem Bereicherungsrecht zu. Der Begriff "dieselbe Rechtssache" i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist weiter auszulegen als der enge Streitgegenst...mehr

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ZErb 10/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Eizenhöfer Die Anfallberechtigung im Zivil- und Gemeinnützigkeitsrecht 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1646-4, 94 EUR Die vorliegende Dissertation wur...mehr

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AGS 10/2025, Einwand des Ve... / I. Sachverhalt

Der Kläger hat gegen die Beklagte, Rechtsanwältin R, Klage erhoben. Zu dem Gegenstand dieser Klage finden sich in den Beschlussgründen keine Anhaltspunkte. Rechtsanwältin R hat Widerklage erhoben. Aus abgetretenem Recht hat sie anwaltliche Vergütungsansprüche geltend gemacht, die die Tochter T des Klägers aufgewandt hat, um mit diesem außergerichtliche Verhandlungen zu führe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.1.3 Ausschluss der Doppelberücksichtigung von Adoptivkindern bzw. von Pflegekindern und leiblichen Kindern

Adoptivkinder: Mit der Adoption eines Minderjährigen erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zu seinen Eltern, bei Annahme des Kindes des Ehegatten (Stiefkind) nur das Verwandtschaftsverhältnis zum anderen Elternteil. Bei minderjährigen Kindern kann sich deshalb keine Doppelberücksichtigung ergeben. Mit der Annahme eines Volljährigen erlischt hingegen im Regelfall das Verwandts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.3 Voller Kinderfreibetrag

Der volle (= verdoppelte) Kinderfreibetrag i. H. v. 6.672 EUR (VZ 2025) wird bei Ehegatten abgezogen, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG steht. Dies muss nicht zwangsläufig dasselbe Kindschaftsverhältnis zu beiden Ehegatten sein. Bei d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Adoption

Aufwendungen anlässlich der Adoption eines Kindes, z. B. Vermittlungskosten, Reise- und Aufenthaltsaufwendungen, Anwalts- und Notarhonorare wurden bisher mangels Zwangsläufigkeit nicht anerkannt – auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten.[1] Denn die Adoption stellt keine medizinische Heilmaßnahme hinsichtlich der Unfruchtbarkeit der Adoptiveltern dar.[2] Das ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Ersatzmutterschaft

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft ("Leihmutterschaft") entstehen nicht zwangsläufig.[1] Bei einem gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paar beruht die Kinderlosigkeit nicht auf einer Krankheit, sondern auf den biologischen Grenzen der Fortpflanzung. Die Ersatzmutterschaft kann (ebenso wie im Fall einer Adoption)[2] nicht als medizinische Heilbehandlung einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienangehörige / 3.1.2 Bindungswirkung der BA an Statusentscheidung

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die Statusentscheidungen der Clearingstelle leistungsrechtlich gebunden.[1] Das gilt hinsichtlich der Zeiten, für die das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wurde. Praxis-Tipp Hinzutritt der Angehörigeneigenschaft bei bestehender Beschäftigung Tritt die Angehörigeneigenschaft (z. B. durch Heirat ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung von IFRS / 3 Eröffnungsbilanz nach IFRS 1

IFRS 1 "First Time Adoption of International Financial Reporting Standards" behandelt den Übergang vom bisherigen Rechnungslegungsrecht (z. B. HGB) in die Welt des internationalen Standards. IFRS 1 enthält zwei Hauptregelungen: In der IFRS-Eröffnungsbilanz ist regelmäßig so zu bilanzieren und zu bewerten, als ob immer schon nach IFRS verfahren worden wäre (Grundsatz der retro...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Struktur und Grundannahmen ... / 2 EU-Endorsement-Verfahren

Durch die EU-Verordnung aus 2003 zu IAS ist der standard setting process um ein Element erweitert worden. Der IASB ist eine privatrechtliche Organisation. Das Regelwerk einer solchen Organisation unmittelbar zu europäischem Recht zu machen, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Die EU-Verordnung sieht daher ein sog. Endorsement-Verfahren (auch Komitologieverfahren genann...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 2.1 Unterbringung im Elternhaushalt (Nr. 1)

Rz. 4 Die Unterbringung hat für die Heranziehung des Bedarfssatzes in § 123 Satz 1 Nr. 1 im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils zu erfolgen. Dazu müssen die Eltern oder der Elternteil in ihrem Haushalt dem Menschen mit Behinderungen den Wohnraum während der Berufsausbildung oder der individuellen betrieblichen Qualifizierung zur Verfügung stellen, d. h. der Mensch mit...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / I. Voraussetzungen für Adoption

Rz. 110 Um eine Adoption erfolgreich durchführen zu können, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese müssen in einem notariell zu beurkundenden Adoptionsantrag dargelegt werden. Das Familiengericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Adoption vorliegen. In der Regel werden die Beteiligten hierfür in einem Termin vor dem Familiengericht persönlich angeh...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / II. Rechtswirkungen der Adoption

1. Verwandtschaftsverhältnisse Rz. 123 Die Rechtswirkungen der Minderjährigenadoption (§§ 1754–1756 BGB) und der Erwachsenenadoption sind grundsätzlich verschieden. Die Erwachsenenadoption ist gemäß § 1770 BGB mit sog. schwachen Wirkungen ausgestaltet. Die Wirkungen der Annahme eines Volljährigen erstrecken sich demnach nicht auf die Verwandten des Annehmenden. Die Rechte und...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 1. Sittliche Rechtfertigung der Adoption

Rz. 111 Voraussetzung für die Zulässigkeit der Volljährigenadoption ist, dass die Adoption sittlich gerechtfertigt ist. Dies ist gem. § 1767 Abs. 1 Hs. 2 BGB insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist. Nach dem Wortlaut des § 1767 Abs. 1 Hs. 2 BGB wird die sittliche Rechtfertigung der angestrebten Volljährigenadoption beim Bestehen e...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / III. Benötigte Unterlagen für Adoption

Rz. 136 Folgende Dokumente und Bescheinigungen werden benötigt: Personenstandsurkunden: Unterlagen von Meldebehörden:mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / D. Optimierung durch Adoption

Rz. 109 Haben Familienmitglieder keine eigenen Kinder und beabsichtigen sie daher ihr Vermögen auf Nichten und Neffen zu übertragen oder zu vererben, sind sowohl die Freibeträge als auch die Steuersätze nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz extrem ungünstig. Auch bestimmte Befreiungstatbestände nach dem Grunderwerbsteuergesetz können nicht in Anspruch genommen werden...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 3. Erbrecht

Rz. 125 In erbrechtlicher Hinsicht ergibt sich die Konsequenz, dass das wechselseitige Erbrecht zu den biologischen Eltern nicht erlischt. Gleichzeitig wird der Adoptierte erbberechtigt nach dem ihn Annehmenden. Insbesondere entstehen zwischen dem Annehmenden und dem Angenommenen auch wechselseitige Pflichtteilsansprüche. Um dies zu vermeiden, kann zwischen den Annehmenden u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 7. Gerichts- und Notargebühren

Rz. 134 Anders als bei der Annahme eines Minderjährigen wird für das Verfahren zur Adoption eines Volljährigen eine Gerichtsgebühr erhoben. Dies gilt auch, wenn es sich um die Annahme eines Volljährigen mit den Wirkungen der Annahme eines Minderjährigen richtet. Der Verfahrenswert richtet sich grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Situation der Beteiligten. Rz. 135 Bei der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 6. Durchführung

Rz. 132 Der Antrag auf Adoption muss bei der Volljährigenadoption von dem Annehmenden und dem Anzunehmenden gestellt werden. Der Antrag muss notariell beurkundet werden. Rz. 133 Nach dem Tode des Annehmenden ist der Ausspruch über die Annahme als Kind nur zulässig, wenn der Annehmende den Antrag beim Familiengericht eingereicht oder nach der notariellen Beurkundung des Antrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Unterhalt

Rz. 124 Insbesondere ist der Adoptierte weiterhin seinen leiblichen Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Gleichzeitig ist der Annehmende vorrangig vor den leiblichen Verwandten des Adoptierten diesem und seinen Abkömmlingen zum Unterhalt verpflichtet (§ 1770 Abs. 3 BGB). Die Adoption kann daher für den Annehmenden und auch den Anzunehmenden mit erheblichen finanziell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 4. Namensrecht

Rz. 129 § 1767 Abs. 3 BGB verweist hinsichtlich der namensrechtlichen Wirkungen der Erwachsenenadoption auf § 1757 BGB, sodass grundsätzlich die für die Annahme Minderjähriger geltenden Regelungen Anwendung finden. Der Anzunehmende erhält mit dem Ausspruch der Adoption also grundsätzlich als neuen Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden. Seit dem 1.5.2025 besteht zusä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2 Keine überwiegenden Interessen anderer Kinder

Rz. 120 Gemäß § 1769 BGB darf die Annahme eines Volljährigen nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen. Die Annahme setzt aber keine Einwilligung der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden voraus. Ob ihre – ggf. auch erheblichen – Interessen überwiegen, ist aufgrund einer umfassenden A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 1. Verwandtschaftsverhältnisse

Rz. 123 Die Rechtswirkungen der Minderjährigenadoption (§§ 1754–1756 BGB) und der Erwachsenenadoption sind grundsätzlich verschieden. Die Erwachsenenadoption ist gemäß § 1770 BGB mit sog. schwachen Wirkungen ausgestaltet. Die Wirkungen der Annahme eines Volljährigen erstrecken sich demnach nicht auf die Verwandten des Annehmenden. Die Rechte und Pflichten aus dem Verwandtsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 5. Besonderheiten

Rz. 131 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei einer Erwachsenenadoption zu beantragen, dass statt der Wirkungen der Erwachsenenadoption die Wirkungen der Minderjährigenadoption eintreten (sog. Volladoption). Hierfür ist es erforderlich, dass einer der in § 1772 Abs. 1 S. 1 BGB genannten Fälle vorliegt. Die Volladoption bietet sich jedoch in Fällen, in denen nicht verhei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / A. Einleitung

Rz. 1 Bei vermögenden Familien wird einerseits großen Wert daraufgelegt, dass die Ehepartner der Kinder im Falle einer Ehescheidung über geeignete ehevertragliche Regelungen keinen Zugriff auf das Familienvermögen haben. Andererseits sollen im Rahmen der Nachfolgegestaltung zur optimalen Freibetragsausnutzung oft durch den Einsatz der sog. Güterstandsschaukel Vermögenswerte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.11 ESRS S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 147 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Arbeitsfreistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Folgende Angaben sind zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbedingte Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (iv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Adoption eines Minderjährigen.

Rn 9 Durch die Adoption eines Minderjährigen endet das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern, § 1755. Daher sind sowohl die leiblichen Eltern als auch deren Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Es erben nur die Adoptiveltern und deren Abkömmlinge, wenn der Erbfall nach dem 31.12.76 liegt, weil das adoptierte Kind nach § 1754 die Stellung ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Adoption eines Volljährigen.

Rn 9 Bei der Adoption eines Volljährigen sind die leiblichen Großeltern und deren Abkömmlinge nach § 1770 I Erben 3. Ordnung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Adoption

I. Adoption eines Minderjährigen. Rn 8 Nach § 1755 I wird das minderjährig adoptierte Kind nur von den Eltern der Annehmenden und deren Abkömmlingen beerbt. Den leiblichen Großeltern und deren Abkömmlingen steht kein gesetzliches Erbrecht zu (Erman/Lieder § 1926 Rz 4). II. Adoption eines Volljährigen. Rn 9 Bei der Adoption eines Volljährigen sind die leiblichen Großeltern und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2025, Rechtsprechung ... / 5 Adoption

5.1 BVerfG, Beschl. v. 16.4.2025 – 1 BvR 76/24 1. Wird das leibliche Kind durch eine Volljährigenadoption aus seiner bisherigen Rechtsstellung als Hoferbe in zweiter Linie nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HöfeO verdrängt, weil der Angenommene den Hof bewirtschaftet und deshalb nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HöfeO Hoferbe in erster Linie wird, so ist dieser Beschluss willkürlich, wenn e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Adoption

I. Adoption eines Minderjährigen. Rn 9 Durch die Adoption eines Minderjährigen endet das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern, § 1755. Daher sind sowohl die leiblichen Eltern als auch deren Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Es erben nur die Adoptiveltern und deren Abkömmlinge, wenn der Erbfall nach dem 31.12.76 liegt, weil das adoptierte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Adoption eines Minderjährigen.

Rn 8 Nach § 1755 I wird das minderjährig adoptierte Kind nur von den Eltern der Annehmenden und deren Abkömmlingen beerbt. Den leiblichen Großeltern und deren Abkömmlingen steht kein gesetzliches Erbrecht zu (Erman/Lieder § 1926 Rz 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Adoption vor dem 1.1.77.

Rn 10 Nach Art 12 AdoptG gilt für Adoptionen vor dem 1.1.77 das frühere Recht: Danach wurde die Verwandtschaft des angenommenen Kindes zu den natürlichen Eltern und Verwandten nicht aufgehoben: Das adoptierte Kind behielt sein volles Erbrecht ggü seinen bisherigen Verwandten und erhielt zusätzlich ein Erbrecht nach dem Annehmenden, sofern dies im Adoptionsvertrag nicht ausge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Adoption eines Volljährigen.

Rn 10 Bei der Volljährigenadoption sind sowohl die leiblichen als auch die Adoptiveltern Erben 2. Ordnung. Sind die Adoptiveltern vorverstorben, treten deren Abkömmlinge nicht an ihre Stelle, da sich die Wirkungen einer Volljährigenadoption nach § 1770 I nicht auf deren Verwandte erstrecken. Rn 11 Sind dagegen die leiblichen Eltern vorverstorben, werden sie durch ihre Abkömml...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Adoption nach dem 1.1.77.

Rn 12 Bei Adoptionen nach dem 1.1.77 wird zwischen Minderjährigen- und Volljährigenadoption unterschieden. 1. Minderjährigenadoption. Rn 13 Auf die Adoption eines Minderjährigen finden die §§ 1741 ff Anwendung, die von einer sog Volladoption ausgehen (Vor § 1741 bis 1772 Rn 1). Danach wird das minderjährige Kind Erbe erster Ordnung nach dem Annehmenden und sein Verwandtschafts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Adoption.

Rn 6 Das Adoptionsstatut bestimmt sich nach Art 22. Das frühere, besondere Zustimmungserfordernis ist beseitigt worden (G v 19.3.20, BGBl 20 I 541; Helms FamRZ 20, 645, 649; Wagner StAZ 20, 129, 132).mehr