Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Schwangerschaft, Geburt, Stillen

Rz. 13 In § 1 Abs. 4 wird bewusst auf die Verwendung des Begriffes "Frau" verzichtet. Der persönliche Geltungsbereich wird damit beschrieben, dass das Gesetz für jede Person gilt, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es nicht darauf ankommt, wie die "Person" hinsichtlich ihres Geschlechtes im Geburtenregister erfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Rn. 105 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Insoweit gelten die Legaldefinitionen der §§ 8, 9 AO; die Beurteilung, ob objektiv erkennbare Umstände auf die Beibehaltung und Nutzung einer Wohnung schließen lassen, liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet und obliegt im Wesentlichen dem FG, BFH v 12.11.2020, III R 6/20, BFH/NV 2021, 646; BFH v 25.07.2019, III R 46/18, BFH/NV 2020, 208....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung und Grundsätze

Rz. 1 § 2 BEEG ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes v. 5.12.2006[1] mit dem BEEG neu in Kraft gesetzt worden und am 1.1.2007 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des BEEG v. 17.1.2009[2] ist mit Wirkung v. 24.1.2009 Abs. 7 Satz 6 a. F. redaktionell angepasst und Abs. 7 Satz 7 a. F. eingefügt worden. Abs. 7 Satz 4 a. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2f BEEG wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Inkrafttreten am 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der vom 18.9.2012 bis 31.12.2014...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2a BEEG wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs vom 10.9.2012[1] mit Wirkung ab 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der vom 18.9.2012 bis 31.12.2014 gelt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2c BEEG wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] am 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift in das Gesetz eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der v. 18.9.2012 bis 31.12.2014 gelt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2d BEEG wurde durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] zum 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der vom 18.9.2012 bis 31.12.2014 geltenden Fass...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2e BEEG wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Inkrafttreten am 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der 18.9.2012 bis 31.12.2014 gel...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Norm regelt den Bemessungszeitraum, der der Ermittlung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, also sowohl aus nichtselbstständiger als auch aus selbstständiger, nach § 2 Abs. 1 BEEG zugrunde zu legen ist[1] und definiert den in § 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG lediglich abstrakt umschriebenen Zeitraum "vor der Geburt des Kindes". Im Falle der Adoption betrifft der Bemessungsze...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Geschwisterbonus (Abs. 1 bis 3)

Rz. 2 Mit dem Geschwisterbonus, der nunmehr in Abs. 1 Satz 1 vom Gesetzgeber mit dem ausdrücklichen Klammerzusatz legal definiert wird, soll die schon als Folge einer ersten Geburt eingetretene Verminderung des Erwerbseinkommens, die durch eine weitere Geburt verlängert wird, zumindest etwas ausgeglichen werden.[1] Der Zuschlag beträgt 10 % des zustehenden, also sich der Höh...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Teilelterngeld (Abs. 3)

Rz. 32 Abs. 3 regelt die Konstellationen, in denen in einem oder mehreren, nicht notwendigerweise zusammenhängenden [1], Lebensmonaten des Kindes nach der Geburt bis zur Vollendung von dessen 14. Lebensmonat der Elterngeldberechtigte Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit hat. Insbesondere ist hierbei an die Fallgestaltungen gedacht, in denen nach den ersten Lebensmonaten des K...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.3 Beschäftigung neben Elterngeld/Erziehungsgeld, Kinderbetreuung

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 setzt den Bezug von Erziehungsgeld bzw. den Nichtbezug allein wegen der Berücksichtigung von Einkommen (z. B. §§ 5, 6 BErzGG) voraus. Dabei kann es sich sowohl um Bundeserziehungsgeld nach dem BErzGG als auch um Landeserziehungsgeld handeln. Abschnitt 2 des BErzGG ist am 31.12.2006 außer Kraft getreten. Im Übrigen ist das BErzGG am 1.1.2008 außer K...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.2 Adoptiveltern

Bei einer Adoption geht die rechtliche Mutterschaft auf die Adoptivmutter und/oder die Vaterschaft auf den Adoptivvater über. Alle Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Verwandtschaftsverhältnis, insbesondere gegenüber den Herkunftseltern, gehen unter. Das adoptierte Kind erhält durch die Adoption die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes. In Deutschland wird die Annahme ...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / b) Bestehen der rechtlichen Vaterschaft eines anderen Mannes

Dieses Erfordernis soll es ausschließen, dass sich ein leiblicher Vater auf einen Umgang nach § 1686a BGB beschränkt, obwohl ihm – mangels des Bestehens einer anderen rechtlichen Vaterschaft – die Erlangung der rechtlichen Vaterstellung und damit die Erlangung der Rechte aus §§ 1684, 1686 BGB möglich wäre. Zwar sind grundsätzlich sämtliche Tatbestände zur Erlangung der rechtl...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.5 Elterneigenschaft für mehrere Personen

Elterneigenschaft kann bei weiteren Elternteilen gegeben sein mit der Konsequenz, dass der Beitragszuschlag für Kinderlose für alle beteiligten Elternteile des Kindes nicht zu erheben ist. Praxis-Beispiel Elterneigenschaft bei Scheidung der leiblichen Eltern Die leiblichen Eltern von Kind A lassen sich scheiden. Die Mutter heiratet einige Jahre darauf erneut und nimmt das Kind...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / a) Leibliche Vaterschaft des den Umgang Begehrenden

Die Rechte aus § 1686a BGB stehen nur dem leiblichen Vater des Kindes zu.[73] Bei Adoption des Kindes bleibt der nur leibliche Vater weiterhin nach § 1686a BGB zum Umgang berechtigt,[74] da sich die Adoption gemäß § 1755 Abs. 1 S. 1 BGB nur auf die rechtlichen Verwandtschaftsverhältnisse auswirkt und die leibliche Vaterschaft unberührt lässt. Auch der leibliche Vater ist nur ...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.6 Überblick über Zeitpunkt der Befreiung von der Zahlung des Beitragszuschlags

Die nachstehende Übersicht verdeutlicht die Auswirkungen der Befreiung von der Zahlung der Zuschlagspflicht und den Beginn der Zuschlagspflicht:mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / a) In Betracht kommende Personen

Von § 1685 Abs. 2 BGB werden sowohl andere Verwandte als die in Absatz 1 genannten Großeltern und Geschwister, aber auch sonstige Personen erfasst, die in keinem Verwandtschaftsverhältnis zum Kind stehen, aber zu seinen engen Bezugspersonen gehören. Danach können Tanten,[35] Onkel, Cousins und Cousinen, Freunde, Nachbarn, Stiefelternteile,[36] frühere oder aktuelle Partner de...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / 1. Großeltern i.S.v. § 1685 Abs. 1 BGB

Bei Großeltern wird auf die rechtliche Verwandtschaft i.S.v. § 1589 BGB abgestellt, sei es durch Geburt oder Adoption begründet. Maßgeblich ist die Verwandtschaft zweiten Grades in gerader Linie, ob tatsächlich eine Blutsverwandtschaft besteht, ist nicht entscheidend.[26] Eine nicht rechtlich begründete nur biologische Verwandtschaft genügt im Umkehrschluss nicht, so dass di...mehr

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Pflegeversicherung: Digital... / 6.5.1 Neu hinzukommende Kinder

Nachweise für Kinder, die über das automatisierte Übermittlungsverfahren erfolgen, sind im Falle der Geburt eines Kindes ab Beginn des Monats der Geburt, ansonsten ab dem Zeitpunkt eines vergleichbaren Ereignisses zu berücksichtigen.[1] Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Übermittlung, da eventuelle Verzögerungen im automatisierten Übermittlungsverfahren nicht in der Vera...mehr

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Pflegeversicherung: Digital... / 6.2 Meldung der Elterneigenschaft (Beitragszuschlag)

Mit der Elterneigenschaft wird mitgeteilt, ob und ab wann für den angefragten Arbeitnehmer oder Versorgungsbezieher ein Kind vorhanden ist oder war – unabhängig vom Alter eines möglichen Kindes. Diese Information ist für die Ermittlung des Beitragszuschlags für Kinderlose erforderlich. Mitgeteilt wird die Eigenschaft anhand eines Datums, ab dem diese Elterneigenschaft besteht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meldungen / 14 Pflegeversicherung

Arbeitgeber müssen den Beginn und das Ende einer pflegeversicherungspflichtigen Beschäftigung im Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung melden. Zurückgemeldet wird, ob der Arbeitnehmer einen Beitragszuschlag für Kinder zahlen muss und ob Kinder beim Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung berücksichtigt werden müssen. Per Abonnement wird der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 7 Übergangsregelungen

Die dargestellte Rechtslage gilt für Kinder, die nach dem 30.6.2015 geboren werden. Für die vor dem 1.7.2015 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die §§ 2 bis 22 BEEG in der bis zum 31.12.2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden (dazu auch in den einzelnen Abschnitten oben).mehr

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Pflegeversicherung: Digital... / 6.4 Vom Datenaustausch nicht erfasste Kinder

Daten für steuerlich nicht erfasste Kinder, die im sozialversicherungsrechtlichen Sinne relevant sein könnten und für die Bemessung des Pflegeversicherungsbeitrags zu berücksichtigen sind, können über das neue Datenaustauschverfahren nicht erhoben werden. In solchen Fällen sind abweichende Entscheidungen der Arbeitgeber und Zahlstellen zugelassen und erforderlich. Damit sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Abgrenzung Haushaltsführungsschaden – vermehrte Bedürfnisse im Mehrpersonenhaushalt nach dem tatsächlichen Aufwand

Rz. 333 Die Sichtweise des BGH wird jedoch nicht allen Familienkonstellationen gerecht (ebenso Pardey, Der Haushaltsführungsschaden, 8. Aufl., S. 33 ff.). Gerade große Haushalte mit vielen Kindern erfordern einen wesentlich höheren Zeitaufwand in der Haushaltsführung für die Familie, insbesondere dann, wenn Kleinst- und Kleinkinder vorhanden sind, die rund um die Uhr betreut...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.3 Elternzeit

Eine Versicherungspflicht auf Antrag ist auch während einer Elternzeit nach § 15 BEEG möglich.[1] Damit schließt der Gesetzgeber die Lücke, wenn Personen wegen der Inanspruchnahme einer Elternzeit die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld nicht mehr erfüllen könnten. Nach dem BEEG kann für jedes Kind eine Elternzeit von grundsätzlich bis zur Vollendung des 3. Lebensjahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Schantall, tu m... / I. Einführung

Auch wenn man nach vielen Jahren Tätigkeit als Familienrichterin[1] den Eindruck gewinnen könnte, dass es ausschließlich von Konflikten beherrschte Familien gibt, werden gerade die Umgänge eines Kindes mit den Großeltern vielfach einvernehmlich geregelt. Die Eltern sind froh über die Unterstützung und Entlastung bei der Kinderbetreuung, die Enkel freuen sich auf die beim Spi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinderfreibetrag / 3 Anspruchsvoraussetzung

Steuerlich werden Kinder berücksichtigt, die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind. Dazu zählen eheliche Kinder, für ehelich erklärte Kinder, Adoptivkinder und nichteheliche Kinder (im Verhältnis zu beiden leiblichen Elternteilen). Erlischt infolge einer Adoption das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern, kann das Kind bei ihnen nicht mehr steuerlic...mehr

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Pflegeversicherung: Digital... / 5.1 Anmeldung

Arbeitgeber und Zahlstellen haben bei Beginn einer Beitragspflicht in der Pflegeversicherung (z. B. bei Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder dem Beginn der Beitragspflicht eines Versorgungsbezugs), die Arbeitnehmer/Versorgungsempfänger zum neuen Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung für die soziale Pflegeversicherung innerhalb von 7 Ta...mehr

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ZErb 01/2026, Erbrecht in Europa

Rembert Süß (Hrsg.) 5. Auflage 2025 1824 Seiten, 199 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-150-6 Der von Rembert Süß herausgegebene Band "Erbrecht in Europa" ist kurz vor dem Jahresende 2024 in der 5. Auflage erschienen und damit bereits ein Klassiker auf dem Gebiet des Internationalen Erbrechts. Das Buch gliedert sich in zwei Hauptteile, nämlich einen Allgemeinen Teil und in die Lä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.4 Neuerungen im Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung

Seit dem 1.7.2025 ist das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung von Arbeitgebern und Zahlstellen verpflichtend in der betrieblichen Praxis umzusetzen.[1] Für alle Arbeitnehmer und Versorgungsbezieher, die zum 1.7.2025 in einer laufenden Beschäftigung oder einem laufenden Versorgungsbezug waren, sind Arbeitgeber und Zahlstellen zu einem...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienangehörige / 3.1.2 Bindungswirkung der BA an Statusentscheidung

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die Statusentscheidungen der Clearingstelle leistungsrechtlich gebunden.[1] Das gilt hinsichtlich der Zeiten, für die das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wurde. Praxis-Tipp Hinzutritt der Angehörigeneigenschaft bei bestehender Beschäftigung Tritt die Angehörigeneigenschaft (z. B. durch Heirat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Elterngeldberechtigung ist in § 1 BEEG geregelt. Danach hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt[1] in Deutschland hat, mit seinem von ihm selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt lebt und nicht oder nicht voll erwerbstätig ist. Letzteres ist der Fall, wenn die monatliche Durchschnittsarbeitszeit wöchentlich 32 Wochenstun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.16 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 1 Hebammenhilfe

Versicherte haben bei Schwangerschaft und Entbindung neben der ärztlichen Behandlung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Zur Hebammenhilfe gehören: Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe, Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt und sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildu...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.1 Definition Kind

Rz. 17 Für die Beurteilung der Kindeigenschaft verweist § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 auf § 32 Abs. 1, 3, 4 und 5 EStG – also auf das Steuerrecht. Während § 32 Abs. 1 EStG aufführt, wer als Kind im Steuerrecht definiert wird, befassen sich die Abs. 3 bis 5 lediglich mit dem Beginn und dem Ende der Kindeigenschaft. Für die grundsätzliche Definition, wer als Kind zählt, ist somit z...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.3 Zeitpunkt, bis zu dem ein Kind berücksichtigt wird

Rz. 23 Nach § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX i. V. m. § 32 Abs. 3 EStG und R 32.3 EStR endet die Berücksichtigung als leibliches Kind, Adoptivkind und Pflegekind mit Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen (Monatsprinzip). Vollendet ein Kind das 18. Lebensjahr und liegen die Voraussetzungen für eine weitere Berücksichtigung als Kind nicht mehr vor, wird das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.2 Zeitpunkt, von dem an ein Kind berücksichtigt wird

Rz. 21 Wegen des Verweises auf § 32 EStG gilt für die Beurteilung, für welchen Zeitraum ein Kind als Kind i. S. d. § 66 Abs. 1 Satz 3 berücksichtigt werden kann, bei leiblichen Kindern, Adoptivkindern und Pflegekindern das Steuerrecht. Nach R 32.3 EStR wird ein Kind vom Beginn des Monats an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, berücksichtigt. Entsprechend endet ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 2 Amtsvormundschaft/Adoption

Speziell geregelt ist die Akteneinsicht in der Amtsvormundschaft in § 68 Abs. 1 und 3 SGB VIII.[1] Danach hat das ehemalige Mündel (nach Vollendung der Volljährigkeit) einen Anspruch darauf, seine "Biografie" in den Akten zu verfolgen, auch hier aber begrenzt durch berechtigte Interessen Dritter (z. B. seiner leiblichen Mutter). Schon vor Erreichen der Volljährigkeit hat das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / Zusammenfassung

Begriff Das Akteneinsichtsrecht ermöglicht den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens die Einsicht in die Akten, die das Verfahren betreffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Den Rechtsanspruch auf Akteneinsicht regelt § 25 SGB X. Ein spezielles Akteneinsichtsrecht in der Adoption für die Vermittlungsakten bestimmt § 9c AdVermiG. Ein spezielles Informationsrecht in d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3 Kündigungsschutz nach der Entbindung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 19 Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 besteht der besondere Kündigungsschutz über den Zeitpunkt der Schwangerschaft hinaus. Durch das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 24.2.2025[1] wurde in § 2 Abs. 6 MuSchG erstmals eine gesetzliche Definition der Entbindung geregelt. Danach ist unter Entbindung eine Lebend- oder eine Totgeburt zu verstehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 2.4 Anfangsbuchstabe Geburtsname

Als Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens ist der Geburtsname im Zeitpunkt der Vergabe zu berücksichtigen. Mit der Festlegung des Zeitpunkts der Vergabe ist sichergestellt, dass im Fall einer Adoption vor der Vergabe der vor der Adoption geltende Geburtsname unberücksichtigt bleibt. Der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens bei deutschen Familiennamen ist nach DIN 5007 zu bestimmen...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.4 Benötigen

Rz. 38 Bei dem Wort "benötigen" handelt sich um einen objektiv nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff dergestalt, dass der Vermieter die Wohnung zur Vermeidung von anderweitigen Nachteilen braucht. Das setzt nicht voraus, dass der Vermieter oder eine der sonstigen in § 573 Abs. 2 Nr. 2 genannten privilegierten Personen in der gekündigten Wohnung seinen bzw. ihren Lebensmit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.1 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Persönliche Angaben → Zeilen 4–9 Für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind auszufüllen, unabhängig davon, ob das Kind bereits als Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) beim LSt-Abzug berücksichtigt wurde. Die Angaben zum Kind (Identifikationsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt) sind für jedes Kind, das berücksichtigt werden sol...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Referentenentwu... / I. DAV begrüßt den Vorschlag zur Neuregelung von § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB

1. Die im Referentenentwurf (RefE) vorgeschlagenen Neuregelungen zu § 1600 BGB sind grundsätzlich begrüßenswert. Der DAV hatte bereits auf die Verfassungswidrigkeit der Norm hingewiesen und gesetzgeberisches Handeln gefordert (DAV-Stellungnahme Nr. 36/2023). Der aktuelle RefE erfasst nunmehr das Stufenverhältnis von konkurrierenden Elternpositionen im Sinne der Rechtsprechun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Volljährigen-Adoption

Rz. 7 Liegt eine Volljährigen-Adoption vor, so bleibt bei Erbfällen nach dem 31.12.1976 grundsätzlich das Verwandtschaftsverhältnis des Angenommenen zu seinen leiblichen Eltern bestehen (§ 1770 Abs. 2 BGB). Lediglich in den Fällen einer Volljährigen-Adoption mit "starker" Wirkung erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern. Da in Fällen der Volljährigen-A...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Minderjährigen-Adoption

Rz. 5 Das Erbrecht der Adoptiveltern und deren Abkömmlinge unterscheidet sich danach, ob eine Minderjährigen- oder eine Volljährigen-Adoption vorliegt bzw. in welchen Fällen eine Altadoption übergeleitet wurde.[5] Zu unterscheiden ist insoweit die Gesetzeslage vor dem 1.1.1977 und das ab dem 1.1.1977 geltende Recht. Nach § 1759 BGB a.F., welcher für Erbfälle des Angenommenen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Adoption bis zum 31.12.1976

Rz. 17 Nach dem bis zum 31.12.1976 geltendem Recht wurde die Verwandtschaft des angenommenen Kindes zu den natürlichen Eltern[27] und deren Verwandten nicht aufgehoben. Das adoptierte Kind behielt sein volles Erbrecht gegenüber seinen Blutsverwandten (§ 1764 BGB a.F.). Zusätzlich erhielt das adoptierte Kind ein Erbrecht nach dem Annehmenden, es sei denn, es wurde nach § 1767...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Adoptionen seit dem 1.1.1977

Rz. 6 Seit dem 1.1.1977[28] wird die Adoption Minderjähriger von der Adoption Volljähriger unterschieden.[29] Die Adoption eines minderjährigen Kindes – maßgeblich ist der Zeitpunkt des familiengerichtlichen Ausspruchs der Annahme[30] – führt zur sog. Volladoption, so dass das angenommene Kind die Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden (bzw. eines gemeinschaftlichen...mehr