Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Steuer Check-up 2026 / 2.1.2 Sonderabschreibung: Degressive AfA

Für nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschaffte oder hergestellte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (u. a. Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung) wurde durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Investitionssofortprogramm) v. 14.7.2025 (BG...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 5.1 Immobilien und Kaufpreisaufteilung: AfA-Bemessung

Die Kaufpreisaufteilung beim Erwerb einer vermieteten Immobilie in einen Grund- und Bodenanteil sowie einen Gebäudeanteil ist seit jeher streitanfällig. Im Urteil v. 7.10.2025 (IX R 26/24) bestätigt nun der BFH, dass bei Verkehrswertgutachten seit dem 1.1.2022 die ImmoWertV 2021 angewendet werden kann, da diese für die Schätzung von Verkehrswerten von Grundstücken anerkannte...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 5.2 Fortführung AfA-Bemessungsgrundlage

Bei der Überführung eines im Betriebsvermögen gehaltenen Gebäudes in das Privatvermögen, sei es durch Entnahme oder Betriebsaufgabe, und dessen anschließender Nutzung zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sind nach ständiger Rechtsprechung der Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG) oder der gemeine Wert (§ 16 Abs. 3 Satz 8 EStG) den Anschaffungskosten ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge

Ebenfalls durch das Investitionssofortprogramm v. 14.7.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 161) wurde für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge i. S. des § 9 Abs. 2 KraftStG ein Wahlrecht für eine arithmetisch-degressive Abschreibung mit fallenden, fest vorgegebenen Staffelsätzen (§ 7 Abs. 2a EStG) eingeführt. Die Regelung umfasst laut Gesetzesbegründung neben Pkw insbesondere auch Elektr...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 5.3 Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau: Neues Anwendungsschreiben

Die Norm des § 7b EStG, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonder-AfA für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen ermöglicht, wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl. 2022 I 2294) und durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) angepasst (u. a. verlängerter Anwendungszeitraum, erhöhte Baukostenobergrenze und ma...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / 9. Bewertung der vGA bei der Kapitalgesellschaft

Auf Ebene der Kapitalgesellschaft ist die vGA für eine private E-Auto-Nutzung mit der sonst dafür erzielbaren Vergütung zu bewerten und nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG dem Einkommen der Kapitalgesellschaft hinzuzurechnen. Dafür muss der gemeine Wert der Nutzungsüberlassung ermittelt werden, der einen angemessenen Gewinnaufschlag einbezieht.[32] Sollte die Kapitalgesellschaft zufäll...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann die Privatnutzung bewertet? Dieses Thema hat sich durch die zune...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / I. Vorbemerkung/Problemaufriss

Der Anteil der Elektrofahrzeuge (E-Autos) bei den Pkw auf deutschen Straßen erhöht sich stetig. Dies liegt auch daran, dass der klimapolitisch motivierte und von einem großen Teil der Bevölkerung unterstützte Wandel der Mobilität durch gesetzliche Subventionen gestärkt wird. Steuerliche Attraktivität: Steuerpolitisch gibt es neben der Steuerbefreiung von E-Autos bei der Kfz-S...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.1.1 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Derzeit kann eine Behandlung als Betriebsvermögen unterbleiben, wenn der Wert des Grundstückteils nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt. Mit einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (7. MantelVO, Stand Regierungsentwurf v. 5.11.2025) soll dieses Wahlrecht nach § 8 EStDV für eigenbet...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / 10. Bewertung der vGA beim Anteilseigner

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist auf der Ebene des Anteilseigners die vGA nach § 8 Abs. 2 S. 2, 3 und 5 EStG zu bewerten, die auch für die Lohnsteuer maßgebend sind.[35] Dies erscheint auch systemgerecht, da auch vGA als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG) nach § 8 EStG bewertet werden. Die 0,5 %- bzw. 0,25 %-Regelung wäre dann konsequenterwei...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.1.4 Kürzere Restnutzungsdauer bei Gebäuden

Abweichend von den der AfA zugrunde zu legenden typisierten Restnutzungsdauern von Gebäuden kann für die AfA-Bemessung auf die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer abgestellt werden (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). An den erforderlichen Nachweis stellte das BMF bisher sehr hohe Anforderungen an das Gutachten und die Person des Gutachters bzw. Sachverständigen (vgl. BMF, Schreiben v. ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.10 Forschungszulage

Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) können Unternehmen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als förderfähige Aufwendungen geltend machen. Diese Erweiterung stellt eine relevante Ausweitung der Bemessungsgru...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.2.1 Anwendungsschreiben zur Zinsschranke

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) wurde die Zinsschranke des § 4h EStG bzw. § 8a KStG an die Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) angepasst, u. a. wurde die Definition der Zinsaufwendungen und korrespondierend auch der Zinserträge erweitert. Damit erlangt die Abgrenzung der Zinsschrankenzinsen zu den gewerbesteuerlich h...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 5.5 Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Erhaltungsaufwendungen sind sofort in voller Höhe abzugsfähig, Anschaffungs- und Herstellungskosten erhöhen dagegen die Bemessungsgrundlage für die AfA und sind daher über die Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben. Die von der Finanzverwaltung genutzten Grundsätze zur Abgrenzung regelt insbesondere das BMF-Schreiben v. 18.7.2003 (BStBl 2003 I S. 386) sowie ergänzend das Schre...mehr

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§ 6 Klimarisiken / 2.3 C4-Aspekt 2: Potenzielle negative Auswirkungen von Klimarisiken (VSME.58)

Rz. 28 VSME.58 stellt eine freiwillige Ergänzung dar, die Unternehmen nutzen können, um über die potenziellen negativen Auswirkungen von Klimarisiken zu berichten, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf ihre Ertragslage oder Geschäftstätigkeit auswirken können. Zusätzlich können Unternehmen eine Risikobewertung mit den Kategorien hoch, mittel oder niedrig vornehmen, wa...mehr

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§ 6 Klimarisiken / 2.2 C4-Aspekt 1: Klimabedingte Gefahren und klimabedingte Übergangsereignisse (VSME.57)

Rz. 6 VSME.57 richtet sich gezielt an Unternehmen, die klimabedingte Gefahren und klimabedingte Übergangsereignisse ermittelt haben, aus denen sich bei Bruttobetrachtung klimabedingte Risiken für das Unternehmen ergeben. Diese präzise Definition des Anwendungsbereichs folgt dem Grundsatz der Wesentlichkeit und stellt sicher, dass nur tatsächlich identifizierte und als releva...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 1.1 Abschlussvorarbeiten oder vorbereitende Abschlussarbeiten

Die Unterscheidung zwischen Abschlussvorarbeiten und vorbereitenden Abschlussarbeiten ist u. a. in der Steuerberatervergütungsverordnung von Bedeutung. Vorarbeiten können Sie i. d. R. kostengünstig selbst übernehmen und dem Steuerberater die eigentliche Erstellung des Jahresabschlusses überlassen. Zu den Abschlussvorarbeiten gehört die Abstimmung der laufenden Buchführung bis...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2.3 Bilanzberichtigungen bei Eröffnung

Der Grundsatz der Bilanzidentität fordert, dass die Eröffnungsbilanz mit der Schlussbilanz übereinstimmen muss. Dies gilt auch für fehlerhafte Ansätze, falls die Schlussbilanz aus steuerlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann. Die Richtigstellung wird in diesen Fällen in der ersten änderbaren Schlussbilanz nachgeholt und dem Finanzamt angezeigt. Um die Ergebnisse von Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Kumulation von Sonderabschreibung nach § 7b EStG und (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 5a EStG sowie von erhöhter Abschreibung nach § 7h, 7i EStG und degressiver AfA nach § 7 Abs 5 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Vornahme der Absetzung für Abnutzung (AfA)

a) Der AfA-Beginn Rn. 405 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA beginnt im (§ 9a EStDV) Hs 1: Anschaffungsfall mit dem Jahr der "Lieferung", dh bei Gebäuden, wann Besitz, Nutzen, Gefahren und Lasten übergehen (BFH BStBl II 2012, 408; vgl H 7.4 EStH 2023 "Lieferung"; s Rn 287e). "Besitz" meint nicht Eigenbesitz iSd § 854 BGB, sondern Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs (BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Einzelabschreibung und einheitliche Abschreibung bei Mitberechtigung

Rn. 77 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wer nicht allein, sondern nur mitberechtigt ist, kann nur insoweit abschreiben. Diese Mitberechtigung ist ein selbstständiges WG (BFH BStBl II 1992, 948; H 4.2 Abs 4 EStH 2023 "Miteigentum"). Rn. 78 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hier ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Absetzungen für Abnutzung

1. Verfassungsrecht a) Die Absetzungsregelung als solche Rn. 10 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Absetzungsregelung als solche ist verfassungsgemäß (BVerfG StRK EStG 1975 § 4 Abs 3 R 7). b) Geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG Rn. 10a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für den Zeitraum 01.01.2020–31.12.2021 (Tag der Anschaffung/Herstellung des begünstigten WG) wurde die geometri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Rechtsfolgen der Neutralisierung für die Abschreibungen (§ 7g Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 172 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 2 S 2 Hs 2 EStG befasst sich – mE nur deklaratorisch, weil sich dies schon aus allg Grundsätzen ergibt – mit den Rechtsfolgen einer durchgeführten Neutralisierung. Es mindern sich, weil sich dies schon durch die Neutralisierung steuermindernd ausgewirkt hat: die AfA-Bemessungsgrundlagen für jede Art von Abschreibung (linear, degress...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

Schrifttum allg (seit 2010): Weber-Grellet, BB-Rspr-Report zu 2009 veröffentlichten bilanzsteuerrechtlichen BFH-Urt, BB 2010, 43; Levedag, Zum Verbot der Doppelabschreibung bei der "Afa nach Einlage", DStR 2010, 249; Kanzler, Irritationen um das Wahlrecht auf Sofortabschreibung, NWB 10/2010, 746; Anzinger/Schleiter, Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte nach dem BilMoG – eine Rüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die AfA-Bemessungsgrundlage bei einer Reduktion ex nunc

Rn. 174 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei einer Reduktion der Bemessungsgrundlage ex nunc (s dazu § 7a Abs 1 S 3 EStG, s § 7a Rn 30 ff (Handzik)) errechnet sich die AfA nach hier vertretener Ansicht wie folgt: Fall 1: Bisherige Abschreibung des WG nach § 7 Abs 1 EStG (= lineare AfA) Bewegliches WG, AK EUR 12 000, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 12 Jahre, Anschaffung im Januar ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausnahmen vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 76 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Grundsatz, dass einheitlich abzuschreiben ist, wird durchbrochen zB bei teilentgeltlichem Erwerb iR der vorweggenommenen Erbfolge (BMF v 13.01.1993, BStBl I 1993, 80 Tz 16) oder der Erbauseinandersetzung (zB Realteilung des PV mit Abfindungszahlungen, BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253 Tz 31). bei Werkswohnungen in einem im Übrigen betrie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Absetzungsmethoden

Rn. 16 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 EStG regelt verschiedene Absetzungsmethoden (s Zapf, Stbg 2025, 41):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Kein Zwang zur (geometrisch-)degressiven Abschreibung nach § 7 Abs 5a EStG (§ 7 Abs 5a S 1 EStG)

a) Allgemeines Rn. 466s Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die (geometrisch-)degressive Abschreibung nach § 7 Abs 5a EStG ist nicht zwingend, der StPfl "kann" nach dieser Vorschrift vorgehen, muss aber nicht, indem er etwa nur linear nach § 7 Abs 4 Nr 2 Buchst a EStG abschreibt. b) Die begünstigte Maßnahme wird im Bereich des PV durchgeführt Rn. 466t Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Abschreibung nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs 4 S 2 EStG)

da) Allgemeines Rn. 367 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 S 1 EStG ist der Normalfall und § 7 Abs 4 S 2 EStG die Ausnahme und nur anstelle des § 7 Abs 4 S 1 EStG zulässig (BFH BStBl II 2018, 646: s § 7 Abs 4 S 2 EStG "anstelle der Absetzungen nach S 1"). § 7 Abs 4 S 2 EStG erlaubt es (Wahlrecht, BFH BFH/NV 2022, 108; BFH IX R 14/23, DStR 2024, 1112; FG Münster 1 K 1741/18 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Wechsel von der (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG zur linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG

Rn. 303 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Wortlaut des § 7 Abs 3 S 1 EStG erfasste/erfasst nur die lineare AfA in gleichen Jahresbeträgen, also nicht die Leistungs-AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG, die keine gleichen Jahresbeträge aufweist. Dennoch war/ist nach hier vertretener Auffassung ein solcher Wechsel von der (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG zur AfA nach § 7 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Abschreibung neuer Gebäude nach § 7 Abs 5a EStG im Investitionszeitraum 01.10.2023–30.09.2029

Rn. 10t Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Einführung der Regelung s Rn 33. Entsprechend der Begründung in s Rn 10p liegt mE schon keine "Beihilfe" vor. Jedenfalls aber "können" nach Art 107 Abs 3 Buchst c AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden Zitat "Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete, soweit sie die Handels...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der AfA-Beginn

Rn. 405 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA beginnt im (§ 9a EStDV) Hs 1: Anschaffungsfall mit dem Jahr der "Lieferung", dh bei Gebäuden, wann Besitz, Nutzen, Gefahren und Lasten übergehen (BFH BStBl II 2012, 408; vgl H 7.4 EStH 2023 "Lieferung"; s Rn 287e). "Besitz" meint nicht Eigenbesitz iSd § 854 BGB, sondern Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs (BFH BStBl II 2012, 408...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Die arithmetisch-degressive Abschreibung bei Anschaffung reiner E-Fahrzeuge im AV im Zeitraum 01.07.2025–31.12.2027 (§ 7 Abs 2a EStG)

A. Allgemeines Rn. 295a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 2 Buchst b des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161) schuf eine neue Methode der Abschreibung, nämlich die arithmetisch-degressive in einer Sonderform (s Rn 18, 18b). Zur Entstehungsgeschichte s Rn 33, zur verfassu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wechsel von der geometrisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2, 5a EStG zur linearen AfA

Rn. 298 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl konnte bzw kann (s Rn 297a) ohne weiteres (dh ohne Begründung, s Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 362 (04/2023)) von der degressiven zur linearen AfA übergehen (§ 7 Abs 3 S 1 EStG: "…ist zulässig"). Voraussetzung war jedoch, dass zuvor die degressive AfA zulässig war (s Rn 297a). Dies bedeutet, dass ein Methodenwechsel v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterschiede zwischen der degressiven AfA für bewegliche WG des AV und für Gebäude

Rn. 421 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Folgende Übersicht zeigt wichtige Unterschiede zwischen der degressiven AfA für bewegliche WG des AV (§ 7 Abs 2 EStG) und der für in EU/EWR-Raum liegende Gebäude (§ 7 Abs 5 EStG):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 70 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA ist auch einheitlich (für das WG) zu ermitteln, dh, Teile von WG dürfen nicht nach unterschiedlichen AfA-Sätzen abgeschrieben werden, auch wenn sie sich unterschiedlich abnutzen. Dies betrifft zBmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Vornahme der AfA

Rn. 295k Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Es handelt sich nach Auffassung des Gesetzgebers um eine "arithmetisch-degressive" Abschreibung (BT.Drs 21/323, 22), mE in einer Sonderform (mit fallenden Prozentsätzen). Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit s Rn 10h. Rn. 295l Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Gegensatz zur geometrisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG, die zu einer unendl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG zur linearen AfA

Rn. 301a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Mit Einführung eines § 7 Abs 2a EStG (arithmetisch-degressive Abschreibung in einer Sonderform) stellt sich die Frage, ob auch von dieser zur linearen AfA gewechselt werden könnte. Dazu ergeben sich folgende Gesichtspunkte: § 7 Abs 3 EStG spricht von der AfA in "fallenden" Jahresbeträgen. Dies ist bei § 7 Abs 2 EStG stets der Fall, bei § 7 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das AfA-Ende

Rn. 410 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA ist bis zur "vollen Absetzung" (§ 7 Abs 4 S 1 EStG) fortzuführen, dh bis bei Bilanzierern der Bilanzansatz EUR 0 oder EUR 1 (Erinnerungswert) erreicht ist bei §-4-Abs-3-EStG-Rechnern und Überschussrechnern (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG) die Summe der AfA (inkl AfaA) den AK/HK oder der Ersatz-Bemessungsgrundlage (zB Teilwert) entspricht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wiedereinführung der geometrisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2 EStG im Zeitraum 01.07.2025–31.12.2027

Rn. 10p Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Wiedereinführung der geometrisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2 EStG erfolgte durch Art 1 Nr 2 Buchst a des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161) für den Zeitraum 01.07.2025–31.12.2027 (s Rn 33). Nach hier vertretener Auffassung liegt m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Wechsel von arithmetisch-degressiver AfA nach § 7 Abs 2a EStG zu geometrisch-degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG oder umgekehrt?

Rn. 295u Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 3 EStG befasst sich nicht mit dem Wechsel zwischen der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG und der geometrisch-degressiven nach § 7 Abs 2 EStG. Nach hier vertretener Auffassung ist ein solcher Wechsel (mangels Ausschlussregelung in § 7 Abs 2, 2a oder 3 EStG) sowohl in die eine als auch in die andere Richtung theoretis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Arithmetisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 10f Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Genauso wenig ist es verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber in Art 1 Nr 2 Buchst b des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161 für reine E-Fahrzeuge eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung für den Anschaffungszeitraum 01.07.2025–31.12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die AfA-Tabellen

Rn. 192 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer anhand der branchenüblichen Nutzungsdauer ermittelt wird (s Rn 193), liegt es nahe, für solche WG, deren Nutzungsdauer von der Verwendung in einem bestimmten Wirtschaftszweig abhängig ist, branchengebundene Erfahrungssätze über die Nutzungsdauer zusammenzustellen. Rn. 192a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Die Berechnung der (geometrisch-)degressiven AfA

Rn. 290 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nur die Buchwertabsetzung ist zulässig (§ 7 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG "vom jeweiligen Buchwert … vorgenommen werden"), dh die geometrisch-degressive Abschreibung, s Rn 18 (zur arithmetisch-degressiven Abschreibung nach § 7 Abs 2a EStG s Rn 18, 18b). Sie bedeutet: der jeweilige AfA-Prozentsatz bleibt jedes Jahr gleich ("nach einem unveränderlichen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Wechsel von der degressiven AfA nach § 7 Abs 2, 2a, 5a EStG zur linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG

Rn. 302 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach hier vertretener Auffassung sind folgende Wechsel zulässig: Wechsel von der geometrisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2, 5a EStG zur linearen AfA (s Rn 298–301) Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2a EStG zur linearen AfA (s Rn 301a, 301b). Dies bezieht sich wegen des Wortlauts in § 7 Abs 3 S 1 EStG ("in gleichen Jahresbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Vornahme der Leistungs-AfA

Rn. 246 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl kann die Leistungs-AfA nehmen, er muss nicht (Wahlrecht, s Rn 2a, 2b). Der StPfl kann aber jederzeit, sofern nicht völlig willkürlich, von der Leistungs-AfA (erstmals oder wieder) zur AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG übergehen (glA Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 175 (44. Aufl 2025); Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 321 (04/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG

Rn. 10a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für den Zeitraum 01.01.2020–31.12.2021 (Tag der Anschaffung/Herstellung des begünstigten WG) wurde die geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG wieder zugelassen (Art 1 Nr 3 des 2. Corona-SteuerhilfeG v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512, anzuwenden ab 01.01.2020 durch § 52 Abs 1 EStG, s BT-Drs 19/20058, 22), s Rn 33, 282. Somit lag der Ta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten/Herstellungskosten, ohne dass ein neues Wirtschaftsgut entsteht

Rn. 176 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Fall 1: Bisherige Abschreibung des WG nach § 7 Abs 1 EStG (= lineare AfA) Bewegliches WG, AK EUR 10 000, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre, Anschaffung im Januar 2022, Rest-(buch-)wert daher zum 31.12.2026: EUR 5 000. Im Jahr 2027 entstehen nachträgliche HK iHv EUR 500, die (zu schätzende, R 7.4 Abs 9 S 1 EStR 2012) Restnutzungsdau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Die degressive AfA als Jahres-AfA?

Rn. 464 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die Frage, ob die degressive AfA nach § 7 Abs 5 EStG stets sich auf ein volles Jahr bezog, war zu unterscheiden: unterjährige Anschaffung/Herstellung des Gebäude(-teils): Der volle Jahresbetrag musste (= Zwang) angesetzt werden (BFH BFH/NV 2006, 1452 unter Hinweis auf den Wortlaut, die Zielsetzung der Vorschrift und wegen § 7 Abs 5 S 3 E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG zur linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG

Rn. 303a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Rechtlich zulässig wäre auch nach mE ein Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2a EStG zur Leistungs-AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG, sofern deren Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, praktisch dürfte dies wohl ohne Bedeutung sein.mehr