Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG

Rn. 306 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Diesen Fall regelte § 7 Abs 3 S 3 EStG nicht, da er nur von der AfA in gleichen Jahresbeträgen spricht, und dies ist bei der Leistungs-AfA nicht der Fall. Dennoch war und ist § 7 Abs 3 S 3 EStG auf diesen Fall vom Sinn und Zweck her analog anzuwenden, dh, der Wechsel nicht zulässig.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Kein Nebeneinander von (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG und AfaA (§ 7 Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 289a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Frage eines möglichen Nebeneinanders von degressiver AfA nach § 7 Abs 2, 2a und 5a und AfaA folgende Übersicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wichtige Eckpunkte für die gewöhnlichen Absetzungen

Rn. 25 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Übersicht zu wichtigen Eckpunkten für die einzelnen Formen der "gewöhnlichen" Abschreibungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Einführung einer arithmetisch-degressiven AfA für reine E-Fahrzeuge des AV im Zeitraum 01.07.20215–31.12.2027

Rn. 10r Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Einführung der arithmetisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2a EStG erfolgte durch Art 1 Nr 2 Buchst b des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161) für den Zeitraum 01.07.2025–31.12.2027. Auch diese ist nach hier vertretener Auffassung mit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG

Rn. 305 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein Wechsel von linearer AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur degressiven Absetzung nach § 7 Abs 2 EStG war und ist nicht zulässig (7 Abs 3 S 3 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur (arithmetisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 306a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 3 S 3 EStG verbietet den Wechsel zu "fallenden" Jahresbeträgen. Wie unter s Rn 301a ausgeführt, handelt es sich nach hier vertretener Auffassung bei der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG um "fallende" Jahresbeträge, so dass ein Wechsel nicht zulässig ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die AfA-Zuständigkeit (§ 7 Abs 5 S 1, 2 EStG)

Rn. 450 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für § 7 Abs 5 EStG konnte offenbleiben, ob der StPfl Bauherr oder Erwerber war (BFH BStBl II 1990, 298; BFH BStBl II 1990, 1024; BFH BStBl II 1991, 918), wenn nur feststand, dass er das Gebäude spätestens im Jahr der Fertigstellung erworben hatte. Rn. 451 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Anschaffungsfall durfte der StPfl jedoch nur degressiv ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 5a EStG

Rn. 10m Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zu verfassungsrechtlichen Problemen beim neuen § 7 Abs 5a EStG s Rn 465d ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Geometrisch-degressive AfA statt erhöhte Absetzung/Sonderabschreibung

Rn. 465g Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber fördert in § 7b EStG den Mietwohnungsneubau unter den dort genannten Voraussetzungen mit einer "erhöhten" Abschreibung, während hier eine geometrisch degressive (s Rn 18, 278) gewählt wird. ME ist der Gesetzgeber in der Methodenwahl frei, er ist nicht, bloß weil § 7b EStG "erhöht" abschreibt, gebunden, auch in § 7 Abs 5a ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) AfA-Methodenwechsel?

ca) Der Grundsatz: kein Methodenwechsel Rn. 456 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach Ansicht des BFH ist der StPfl grds an die einmal getroffene Wahl für eine degressive AfA gebunden und somit der Wechsel zu einer anderen AfA-Methode daher grds ausgeschlossen (BFH BStBl II 2001, 599; BFH BStBl II 2018, 646). Grds unzulässig waren daher (BFH BStBl II 1987, 618; BFH BStBl II 2001, 59...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wechsel zwischen (geometrisch-)degressiver und linearer AfA und umgekehrt

Rn. 466y Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum Thema "Übergang" zwischen degressiver und linearer AfA ergibt sich Folgendes: lineare AfA nach § 7 Abs 1 EStG: Übergang zu geometrisch-degressiver nach Abs 2 nicht zulässig (§ 7 Abs 3 S 3 EStG) degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG: Übergang zu linearer nach Abs 1 zulässig (§ 7 Abs 3 S 1 EStG) lineare AfA nach § 7 Abs 4 EStG: Übergang zu (ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Der Übergang von (geometrisch-)degressiver zu linearer AfA und neue AfA-Bemessungsgrundlage danach (§ 7 Abs 5a S 7, 8 EStG)

a) Wechsel zwischen (geometrisch-)degressiver und linearer AfA und umgekehrt Rn. 466y Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum Thema "Übergang" zwischen degressiver und linearer AfA ergibt sich Folgendes: lineare AfA nach § 7 Abs 1 EStG: Übergang zu geometrisch-degressiver nach Abs 2 nicht zulässig (§ 7 Abs 3 S 3 EStG) degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG: Übergang zu linearer nach Abs 1 z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG zur (arithmetisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 306b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S Rn 307, nach hier vertretener Auffassung nicht zulässig mit Begründung wie bei s Rn 306a.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Der Wechsel von der lineare AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 5a EStG

Rn. 306d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieser Wechsel wäre unzulässig nach § 7 Abs 3 S 3 EStG, aber schon tatbestandlich ist dies nicht möglich, da § 7 Abs 1 S 6 EStG bewegliche WG des AV betrifft, § 7 Abs 5a EStG aber unbewegliche (Gebäude).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 5a EStG

Rn. 306c Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 3 S 3 EStG verbietet den Übergang in "fallende" Jahresbeträge, von denen § 7 Abs 5a EStG spricht, dh dieser Wechsel ist nicht zulässig. Abgesehen davon ist schon fraglich, ob eine solche Kombination wegen des Vorrangs der Gebäudeabschreibungsregelungen in Abs 4 ff überhaupt denkbar wäre.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Nachträgliche Anschaffungskosten/Herstellungskosten, unterlassene AfA

Rn. 362 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 IdR kann offenbleiben, ob § 7 Abs 4 S 1 EStG vornehmlich die Prozentsätze festlegt oder die Nutzungsdauer. In folgenden Fällen stellt sich die Frage, auf was abzustellen ist:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die Verkürzung des AfA-Zeitraums bei gleichbleibenden Staffelsätzen

Rn. 460 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Reduzierte sich nach Beginn der AfA-Periode das AfA-Volumen und die AfA-Bemessungsgrundlage durch eine AfaA/Teilwertabschreibung, führte dies dazu, dass der AfA-Zeitraum vorzeitig endete. Rn. 461 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beispiel: Die Gebäude-HK betrugen EUR 500 000. Nach 8 Jahren waren nach § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG 8 × 5 % = 40 % = EUR 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die fortgeführten Anschaffungskosten/Herstellungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage beim PV (§ 11d Abs 1 EStDV)

Rn. 167 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hat der StPfl WG des PV voll unentgeltlich erworben, führt er die AfA-Bemessungsgrundlage des Rechtsvorgängers (= AK/HK oder an deren Stelle tretender Wert) fort (§ 11d Abs 1 S 1 EStDV- "Fußstapfen-Theorie"). AfA durch den StPfl (= Rechtsnachfolger) sind nur zulässig, soweit die von ihm und dem Rechtsvorgänger zusammen vorgenommene AfA noch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die Verlängerung des AfA-Zeitraums bei gleichbleibenden Staffelsätzen

Rn. 462 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachträgliche AK/HK erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und führten am Ende des AfA-Zeitraums, den § 7 Abs 5 EStG vorsah, zu einem noch nicht verbrauchten AfA-Volumen (Zitzmann, BB 1986, 103). Hier war dann linear nach § 7 Abs 4 EStG abzuschreiben (BFH BStBl II 1987, 491; offengelassen von BFH BStBl II 2018, 646), da § 7 Abs 4 EStG anders a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die Berechnung der Leistungs-AfA

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die AfA-Bemessungsgrundlage nach einer AfaA (§ 11c Abs 2 S 1, 2 EStDV)

Rn. 414 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach einer AfaA (ebenso: Teilwertabschreibung) ergibt sich eine neue AfA-Bemessungsgrundlage (§ 11c Abs 2 S 1, 2 EStDV): Dh: Die um die AfaA verkürzten ursprünglichen AK/HK sind die neue AfA-Bemessungsgrundlage, und zwar für das Wj/Kj nach dem Jahr der AfaA/Teilwertabschreibung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Nebeneinander von arithmetisch-degressiver AfA nach § 7 Abs 2a EStG und AfaA?

Rn. 295s Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Eine ausdrückliche Regelung fehlt. Daraus lassen sich folgende Schlüsse ziehen: Umkehrschluss aus § 7 Abs 2 S 4 EStG: dort wird nur ein Nebeneinander von § 7 Abs 2 und AfaA ausgeschlossen. Auch § 7 Abs 2a EStG selbst regelt zwar die Nichtanwendung der Zwölftelungsregelung des § 7 Abs 1 S 4 EStG, aber nicht die Nichtanwendung der AfaA, der Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Erhaltungsaufwand versus nachträgliche Herstellungskosten

Rn. 363 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachträgliche HK sind abzugrenzen gegenüber Erhaltungsaufwand HK für ein anderes WG (vgl R 7.3 Abs 5 EStR 2012), ggf kann sich auch der AfA-Prozentsatz dann ändern (zB von § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG mit 2 % zu Nr 1 mit 3 % oder, falls ein Neubau jetzt vorliegt, ggf sogar degressive Abschreibung nach § 7 Abs 5 EStG). Zum Komplex Grotherr,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) AfA-Bemessungsgrundlage nach Methodenwechsel (§ 7 Abs 5a S 8 EStG)

ba) Allgemeines Rn. 466z Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5a S 8 EStG regelt, wie sich nach dem Wechsel der AfA-Methode von (geometrisch-)degressiv zu linear die neue AfA-Bemessungsgrundlage ergibt. Diese Regelung ist verbindlich und entspricht der in § 7 Abs 3 S 2 EStG. Dazu sind 2 Faktoren nötig: Kenntnis des Restbuchwerts (s Rn 467) und der Restnutzungsdauer (s Rn 467a). R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die AfA-Bemessungsgrundlage bei einer Reduktion ex tunc

Rn. 173 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Fall der Kaufpreisminderung ex tunc ist die ursprüngliche Bemessungsgrundlage und der AfA-Betrag zu korrigieren (Fall des rückwirkenden Ereignisses iSd § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, BFH BStBl II 1989, 41).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die neue AfA-Bemessungsgrundlage beim Methodenwechsel (§ 7 Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 304 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wechselt der StPfl von der (geometrisch-)degressiven zur linearen AfA, ergab/ergibt sich (§ 7 Abs 3 S 2 EStG): Der Übergang bot/bietet nicht notwendig einen Anlass, die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen. Im Zweifel konnte/kann daher die bisher angenommen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Vornahme der AfA

a) Das Wahlrecht zwischen linearer und degressiver Gebäude-AfA Rn. 455 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl konnte wählen (s Rn 2a, 2b), ob er sein Gebäude(-teil) linear oder degressiv abschrieb, falls die Tatbestandsvoraussetzungen auch der degressiven AfA gegeben waren (BFH BStBl II 2005, 51; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 461 (04/2023)). Dieses Wahlrecht musste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Nachholung unterlassener AfA

a) Allgemeines Rn. 224 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Ausdruck "Nachholung" ist klarzustellen: Gemeint ist damit, dass es um die Geltendmachung von AfA-Beträgen von (nicht: in) früheren Wj geht, und zwar im laufenden und in künftigen Wj. Es werden nicht etwa in 2024 unterlassene AfA-Beträge mit Wirkung für dieses Jahr (dh rückwirkend) korrigiert. Das wäre mit dem Prinzip der p...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die AfA-Bemessungsgrundlage nach einer Zuschreibung oder Wertaufholung (§ 11c Abs 2 S 3 EStDV)

Rn. 415 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach einer Zuschreibung (§ 7 Abs 1 S 7 Hs 2 EStG; ebenso: Wertaufholung, § 6 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG) ergibt sich ebenfalls eine neue AfA-Bemessungsgrundlage (§ 11c Abs 2 S 3 EStDV): Dh: Die AfA-Bemessungsgrundlage nach erfolgter AfaA zzgl der Zuschreib...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Der AfA-Prozentsatz bei Wirtschaftsgebäuden

Rn. 347 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für Wirtschaftsgebäude gilt folgender AfA-Prozentsatz (die Reduktion des AfA-Prozentsatzes beruht auf dem StSenkG (v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Keine Kumulation von (geometrisch-)degressiver AfA und AfaA (§ 7 Abs 5a S 6 EStG)

Rn. 466w Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Konkurrenz zwischen AfaA und degressiver/linearer AfA ergibt sich Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Anschafftungskosten/Herstellungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 7 Abs 1 S 1 EStG) – der "Normalfall"

ba) Allgemeines Rn. 160 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 1 S 1 EStG spricht von den AK/HK als AfA-Bemessungsgrundlage und bezieht sich damit auf § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG, der allerdings nur Gewinnermittler betrifft, die den BV-Vergleich durchführen (= "Bilanzierer"). Dennoch bestimmen "als Normalfall" auch für Überschussrechner die AK/HK die AfA-Bemessungsgrundlage. Eigenlei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. AfA-Zuständigkeit

Rn. 211 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Frage der AfA-Berechtigung s Rn 41 ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die modifizierten Anschaffungskosten/Herstellungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage

ca) Übersicht Rn. 133 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 In folgenden Fällen stellt sich die Frage, inwieweit die AK/HK zu modifizieren sind und damit die AfA-Bemessungsgrundlage bilden: Zuschüsse (s Rn 135 ff) Rücklagen (s Rn 141 ff) Schrottwertfälle/Schlachtwertfälle (s Rn 144 f). Rn. 134 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die AK/HK um einen evtl Veräußer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) AfA-Prozentsätze und gesetzliche Nutzungsdauer (Rechtslage ab 01.01.2023)

Rn. 361a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S Rn 352b, 352c.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Anschaffungskosten/Herstellungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 EStG) – der "Normalfall"

ba) Allgemeines Rn. 113 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Sofern keiner der in den nachfolgenden Rn beschriebenen Ausnahmefällen greift, bilden die AK/HK die AfA-Bemessungsgrundlage. Zu den Begriffen gilt "vor die Klammer gezogen" Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Nachholung unterlassener degressiver AfA?

Rn. 465a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu s Rn 224 ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) AfA-Prozentsätze und gesetzliche Nutzungsdauer (Rechtslage bis 31.12.2022)

Rn. 361 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Danach ergibt sich für den AfA-Prozentsatz und die gesetzliche Nutzungsdauer bis 31.12.2022mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Pflicht zur Vornahme der AfA (§ 7 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 222 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach § 7 Abs 1 S 1 EStG "ist" jeweils ein Teil der AK/HK abzusetzen. Daraus folgt (auch s Rn 2): Nur das "Ob" der AfA ist zwingend (BFH BStBl II 2010, 1035; BFH BFH/NV 2008, 1660; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 233 (04/2023)). Der StPfl kann also nicht wählen, ob er AfA vornehmen möchte oder nicht, je nachdem, ob er den Gewinn mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Keine AfaA bei degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG (§ 7 Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 270 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu folgende Übersicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die letztmalige Vornahme der AfA

Rn. 227 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA endet: grds, wenn das AfA-Volumen verbraucht ist ("das WG ist abgeschrieben") früher, wenn das WG untergeht (Zerstörung) früher, wenn das WG auf einen Dritten übertragen wird (Veräußerung) früher, wenn das WG (endgültig, und nicht bloß vorübergehend) aus dem Einkunftserzielungsbereich ausscheidet (zB Entnahme aus dem BV und Verwendung i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die AfA-Bemessungsgrundlage

Rn. 444 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5 EStG sah als AfA-Bemessungsgrundlage dieselbe wie § 7 Abs 4 EStG vor, da § 7 Abs 5 EStG nur andere AfA-Sätze und damit einen anderen AfA-Zeitraum regelt, aber nicht eine andere AfA-Bemessungsgrundlage. Demzufolge gilt auch für § 7 Abs 5 EStG der allg Begriff der AK/HK nach § 255 HGB (BFH IX R 14/20, BB 2023, 626), zu diesem s Rn 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Wahlrecht zwischen linearer und degressiver Gebäude-AfA

Rn. 455 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl konnte wählen (s Rn 2a, 2b), ob er sein Gebäude(-teil) linear oder degressiv abschrieb, falls die Tatbestandsvoraussetzungen auch der degressiven AfA gegeben waren (BFH BStBl II 2005, 51; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 461 (04/2023)). Dieses Wahlrecht musste er zum Beginn des AfA-Zeitraums ausüben (bis zur Bestandskraf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Verhältnis von AfaA zu degressiver bzw linearer AfA

Rn. 465k Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber lässt in § 7 EStG eine AfaA nur neben linearer AfA zu, nicht neben der geometrisch- degressiven nach § 7 Abs 2 EStG (dort § 7 Abs 2 S 4 EStG) und nach Abs 5a (dort § 7a Abs 5 S 6 EStG), anders bei § 7 Abs 5 EStG, s Rn 270, 412. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Degressive AfA bei Eintritt von Gesellschaftern in Personengesellschaften

Rn. 295 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Treten im Laufe eines Wj weitere Gesellschafter in eine bestehende PersGes ein, konnte und kann die degressive AfA wegen des Verbots, die Gewinnverteilung rückwirkend zu ändern, nicht außerhalb der Verteilung des übrigen Betriebsergebnisses den neu eintretenden Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet werden (OFD Münster v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die AfA-Bemessungsgrundlage bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 158 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die für den Umfang der AfA maßgeblichen AK/HK in derselben Weise wie beim BV-Vergleich (s Rn 112 ff) zu bestimmen (GrS BFH BStBl II 1990, 830).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wiedereinführung degressiver Gebäude-AfA

Rn. 465e Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Wiedereinführung einer degressiven AfA im Bereich der Wohngebäude liegt im weiten Spielraum des Gesetzgebers, der Hinweis auf den Wohnraumangel usw ist zutreffend und ein sachliches Differenzierungskriterium gegenüber Nichtwohngebäuden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wechsel zwischen degressiver und linearer AfA

Rn. 465l Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der bei § 7 Abs 5 EStG grds (s Rn 456) nicht zulässige Wechsel zur linearen AfA nach § 7 Abs 4 S 1, 2 EStG wird bei § 7 Abs 5a EStG aber ausdrücklich erlaubt (§ 7 Abs 5a S 7 EStG), was aber im weiten Spielraum des Gesetzgebers liegt und daher nicht zu beanstanden ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allg (seit 2010):

Weber-Grellet, BB-Rspr-Report zu 2009 veröffentlichten bilanzsteuerrechtlichen BFH-Urt, BB 2010, 43; Levedag, Zum Verbot der Doppelabschreibung bei der "Afa nach Einlage", DStR 2010, 249; Kanzler, Irritationen um das Wahlrecht auf Sofortabschreibung, NWB 10/2010, 746; Anzinger/Schleiter, Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte nach dem BilMoG – eine Rückbesinnung auf den Maßgeblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der Teilwert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2, Nr 2 S 2, Nr 5 S 1 Hs 1, Nr 6, 7 EStG)

Rn. 148 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Statt der Bewertung zu AK/HK sieht § 6 EStG in folgenden Fällen den Teilwert vor:mehr