News
25.07.2024
Gesetzgebung
Das Bundeskabinett hat am 17.7.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ziel ist es, Hilfesuchende im Akut- und Notfall schneller in die passende Behandlung zu vermitteln und Notfalleinrichtungen effizienter zu nutzen. Kernstück sind so genannte „Akutleitstellen“, in denen Ärztinnen und Ärzte telefonisch oder per Video beraten, sowie Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern, in denen Notdienstpraxen und Notaufnahmen eng zusammenarbeiten und künftig auch mit niedergelassenen Praxen kooperieren.
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