Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Gesundheitsschutzes und basiert auf der ArbMedVV. Sie verpflichtet Arbeitgeber, je nach Tätigkeit Vorsorge anzubieten oder zu veranlassen, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Sie dient ausschließlich dem Gesundheitsschutz und umfasst Pflicht, Angebots und Wunschvorsorge. Auf den Haufe-Portalen Arbeitsschutz, Recht, Personal und Öffentlicher Dienst finden Fach- und Führungskräfte vertiefende Fachbeiträge, gesetzliche Einordnungen und praxisnahe Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge.mehr