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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 3.5 Werklieferungen

Viktor Emanuel Gottschlich
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Rz. 22

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Umfasst die Lieferung auch die Installation oder Montage in Form einer Werklieferung ("installed or assembled goods"), ist der Ort der Lieferung im Vereinigten Königreich, wenn die Waren an einen Ort im Vereinigten Königreich gelangen und dort die Installation oder Montage erfolgt, VATA 1994, Section 7(3). Umgekehrt ist der Ort der Lieferung außerhalb des Vereinigten Königreichs, wenn die Waren an einen Ort außerhalb des Vereinigten Königreichs gelangen und dort die Installation oder Montage erfolgt. Eine Werklieferung kann gegeben sein, obwohl das vertraglich vereinbarte Element der Installation oder Montage relativ zum Lieferelement unbedeutend erscheinen mag. Entscheidend ist, dass der Lieferant verpflichtet ist, die Waren als Teil der Lieferung für den Empfänger zu installieren oder zu montieren. Werden das Lieferelement und das Element der Installation oder Montage durch getrennte Verträge künstlich aufgespalten, kann dennoch eine Werklieferung gegeben sein. Im Einzelfall können sich Abgrenzungsprobleme zur grundstücksbezogenen Werkleistung ergeben, vgl. Rz. 48 f. Liegt der Ort der Lieferung im Vereinigten Königreich, besteht für den liefernden Unternehmer grundsätzlich ein Registrierungsgrund zur Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich.

 

Rz. 23

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Seit dem Ende der Brexit-Übergangsphase am 01.01.2021 erstreckt sich der Anwendungsbereich einer Vereinfachungsregelung nur noch auf Werklieferungen in Nordirland und kann in Anspruch genommen werden, wenn i. R. d. Werklieferung

  • ausschließlich Waren aus der EU nach Nordirland verbracht werden,
  • der Empfänger im Vereinigten Königreich zur Umsatzsteuer registriert ist und mit seiner USt-IdNr. mit dem Länderpräfix "XI" auftritt,
  • der liefernde Unternehmer in einem EU-Mitglied...

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