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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 5.4.2 Abgrenzung zwischen grundstücksbezogenen Werkleistungen und Werklieferungen

Viktor Emanuel Gottschlich
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Rz. 48

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Werden bewegliche Gegenstände derart installiert oder montiert, dass sie Teil eines Grundstücks oder Gebäudes im Vereinigten Königreich werden, kommt sowohl eine grundstücksbezogene Werkleistung als auch eine Werklieferung in Betracht, vgl. Rz. 22. In beiden Fällen ist der Ort der Leistung bzw. Lieferung im Vereinigten Königreich. Die Unterscheidung hat dennoch praktische Relevanz, weil der liefernde Unternehmer im Falle einer Werklieferung stets umsatzsteuerliche Pflichten im Vereinigten Königreich hat und sich zur Umsatzsteuer registrieren muss, es sei denn, er macht von einer Vereinfachungsregelung Gebrauch. Hingegen können Werkleistungen im Vereinigten Königreich im Anwendungsbereich des grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahrens liegen. Insoweit bestehen dann für den leistenden Unternehmer keine umsatzsteuerlichen Pflichten und kein Registrierungsgrund zur Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich.

 

Rz. 49

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Die Abgrenzung erfolgt im Einzelfall danach, ob das Liefer- oder das Leistungselement vorrangig und prägend ist. Werden standardisierte Waren geliefert und installiert oder montiert, ohne dass kundenspezifische Anpassungen vorgenommen werden müssen, ist das Lieferelement vorranging und eine Werklieferung gegeben. Umfasst der Vertrag Beratungs-, Entwurfs- oder Inspektionsleistungen oder individuell nach Kundenwünschen vorgenommene Änderungen oder Anpassungen, ist es dagegen wahrscheinlich, dass das Leistungselement vorrangig ist.

 
Praxis-Beispiel

Der deutsche Unternehmer D führt für seinen Kunden K Wartungsarbeiten an Aufzügen in Gebäuden von K im Vereinigten Königreich aus und liefert und installiert auch benötigte Ersatzteile. D ist nicht im Vereinigten Königreich zur Umsatzsteuer registriert. K ist eine i...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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