Rz. 12

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Auf eine Steuerfreiheit nach Abs. 1 kann für die im § 4 UStG genannten Umsätze nur verzichtet werden, wenn es sich um steuerbare Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG handelt. So können Umsätze, die im Ausland ausgeführt werden, selbst wenn ein Verzicht nach § 9 UStG bei ihrer Ausführung im Inland möglich wäre, nicht als steuerpflichtig behandelt werden. Davon sind die Fälle der unentgeltlichen Wertabgabe (die fiktiven Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG und die sonstigen Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 9a UStG 2008, ehemals Eigenverbrauch), zu unterscheiden. Hier scheitert der Verzicht auf Steuerfreiheit schon deswegen, weil dieser Umsatz nicht wie in § 9 Abs. 1 UStG gefordert an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wurde. Es ist also zu prüfen, ob der Umsatz an einen Unternehmer ausgeführt wurde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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