Rz. 62

Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis müssen zwingend auf Euro lauten.

Fremdwährungen sind nach dem Marktwechselkurs oder dem Kurs der zyprischen Zollbehörde umzurechnen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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