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In den Niederlanden ist die Ausstellung elektronischer Rechnungen möglich. Sie bedarf der Zustimmung des Rechnungsempfängers, die jedoch stillschweigend erfolgen kann. Echtheit und Integrität der Rechnung sind sicherzustellen. Der Steuerpflichtige kann selbst entscheiden, in welcher Form er dies bewirkt (vgl. Art. 35b Mehrwertsteuergesetz).

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