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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG Überb ... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Dr. Horst Bitz
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Rn. 215

Stand: EL 104 – ET: 04/2014

Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653.

Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG,

- den rechtsprechungsbrechenden §§ 4f u 5 Abs 7 EStG, die das Heben stiller Lasten verhindern bzw die Gewinnminderung auf 15 Jahre verteilen sollen,
- einer Änderung des § 15b EStG zur Vermeidung bestimmter Steuerstundungsmodelle,
- einer Anhebung des Höchstbetrags von Unterhaltsleistungen (§ 33a Abs 1 EStG),
- Vereinfachungen bei Vorsteuerberichtigungsbeträgen (§ 9b Abs 2 EStG)

am 28.11.2013 beschlossen. Der Bundesrat, der den Gesetzentwurf erst am 20.11.2013 in den Bundestag einbrachte, stimmte am 29.11.2013 zu.

Die Regelungen der §§ 4f u 5 Abs 7 EStG gelten grundsätzlich erstmalig für Wj, die nach dem 28.11.2013 enden. Sofern das Geschäftsjahr dem Kj entspricht, sind sie daher bei dem Übertragenden auch auf Übertragungen anzuwenden, die seit dem 01.01.2013 stattgefunden haben. Beim Übernehmenden kann die Neuregelung auch auf vor diesem Zeitpunkt übernommene Verpflichtungen Anwendung finden.

Das AIFM-StAnpG regelt darüber hinaus vorrangig, wie der Name schon sagt, die Folgen aus dem Wegfall des InvG und die erforderliche Anpassung steuerrechtlicher Regelungen – insb des Investmentsteuerrechts – und außersteuerrechtlicher Normen an das neue Kapitalanlagegesetzbuch (AIFM-UmsG v 04.07.2013, BGBl I 2013, 1981). Es ermöglicht mit einer Ergänzung des InvStG die Einführung eines Pension-Asset-Pooling-Vehikels in Deutschland, die gewst-befreite Investment-KG. Zudem werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht beseitigt. Weiter werden auch die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetz...

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