Tz. 82

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

Für Meldezeiträume seit 2008 sind auch hier die unfallversicherungspezifischen Daten zwingend anzugeben. Das bedeutet, dass nunmehr auch für kurzfristig Beschäftigte Entgeltmeldungen zu erstatten sind.

Der Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV), der die unter den Punkten eins bis vier genannten Felder beinhaltet, ist bei Entgeltmeldungen in dem Datensatz Meldungen (DSME) enthalten. Fehlen jedoch die Angaben zur Unfallversicherung für Meldezeiträume seit 2009 oder sind die Angaben unvollständig, wird der komplette Meldedatensatz von der Datenannahmestelle als fehlerhaft zurückgewiesen. Dies gilt insbesondere bei Entgeltmeldungen für kurzfristig Beschäftigte.

Des Weiteren können in den Entgeltmeldungen mit einem Meldezeitraum seit 01.01.2008 die geleisteten Arbeitsstunden für die Träger der Unfallversicherung aufgeführt werden. Verpflichtend wird die Abgabe der geleisteten Arbeitsstunden jedoch in Entgeltmeldungen, die ab 2010 erstattet werden.

Die Meldungen zur Sozialversicherung sind mit den regulären Abgabegründen zu übermitteln. Ein neuer Meldegrund für die zusätzlichen Angaben der Unfallversicherungsdaten wurde nicht geschaffen.

Wenn Entgeltmeldungen aufgrund von Korrekturen storniert werden müssen, ist die gesamte Meldung zu stornieren. Dies gilt auch für Änderungen, die ausschließlich die Daten zur Unfallversicherung (z. B. Gefahrtarifstelle, unfallversicherungspflichtiges Entgelt) betreffen.

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