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Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung

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BMF, Schreiben vom 18.3.2022, IV C 5 – S 2333/19/10008 :026 (DOK 2022/0267641), BStBl I 2022, 333

Bezug: BMF-Schreiben vom 12.08.2021 – IV C 5 – S 2333/19/10008 :017

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden im BMF-Schreiben vom 12. August 2021 – IV C 5 – S 2333/19/10008 :017, DOK 2021/0770982 – (BStBl 2021 I S. 1050) der Fettdruck im gesamten Text aufgehoben und die Randnummern 3, 41, 54, 55, 85, 111, 113, 131, 147 und 177 wie folgt gefasst [1] :

„3 … Erreicht der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr, hat aber seine berufliche Tätigkeit noch nicht beendet, so ist dies unschädlich. Zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung …
41 …; die Beiträge sind dabei gleichrangig zu behandeln. In Höhe des Verzichts auf die Steuerfreiheit mindert sich das steuerfreie Dotierungsvolumen des § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG. Wird kein Verzicht erklärt, kann das steuerfreie Dotierungsvolumen in vollem Umfang genutzt und für die darüber hinaus geleisteten, individuell zu besteuernden Beiträge die Förderung durch den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschnitt XI EStG (s. Rn. 66 ff.) beansprucht werden. Der Arbeitnehmer kann …
54 Nach § 8 Abs. 2 BetrAVG hat der Arbeitnehmer im Insolvenzfall …
55 Führt der Arbeitnehmer die nach § 8 Abs. 2 BetrAVG übernommene Rückdeckungsversicherung mit eigenen Beiträgen fort, …
85 … weiter von Bedeutung. Rz. 355 des BMF-Schreibens vom 24. Juli 2013 (a. a. O.) ist unbeachtlich, soweit die Regelungen dem BFH-Urteil vom 1. September 2021 – VI R 21/19 – (BStBl 2022 II S. xx) zur Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen widersprechen.
111 … oder auch einzelvertraglich festgelegt sein. Zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers liegen auch dann noch vor, wenn bei sog. „Freiwilligen Matc...

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