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Die zuständigen Landesfinanzbehörden haben nach der Durchführung von Außenprüfungen branchenbezogene Kennzahlen zu ermitteln. Dies geschieht z. B. für den Rohgewinn und die Zwischenzahlen bis zum Reingewinn. Zu den Kennzahlen gehören auch die Höhe der Geschäftsführergehälter u. ä. Daten, die von der Finanzverwaltung anderer Industriestaaten schon seit längerem automatisch festgehalten, verarbeitet und verwertet werden. Die so ermittelten und anonymisiert zusammengestellten branchenbezogenen Kennzahlen werden vom BMF veröffentlicht. Das BZSt sammelt als zentrale Stelle die von den Landesfinanzbehörden künftig nach bundeseinheitlichen Kriterien aufbereiteten Daten. Es stellt sie den mit der Außenprüfung befassten Stellen auf elektronischem Weg zur Verfügung.

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