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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 3 S ... / f) Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 3 = § 3 Nr 67 Buchst b EStG nF Fall 1)

Dr. Peter Handzik, Dr. Martin Mues
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fa) Allgemeines

 

Rn. 2441c

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (vom 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748) sieht in Art 2 Abs 6 Nr 1, Art 3 Nr 1 des Gesetzes ab 01.01.2007 die Steuerfreistellung des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und ElternzeitG (BEEG) in § 3 Nr 67 EStG vor. Ebenso werden (s Rn 2441h) vergleichbare Leistungen der einzelnen Bundesländer steuerfrei gestellt. S dazu OFD Münster, Kurzinformation ESt 20/2008, DStR 2009, 106. Das "Elterngeld" löst also das "Erziehungsgeld" (s Rn 2440g) seit 01.01.2007 ab.

 

Rn. 2441d

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Das BEEG will, um der zunehmenden Kinderlosigkeit in Deutschland entgegenwirken, "den Menschen mehr Mut zu mehr Kindern machen und einen Betrag zur Sicherung ihrer Zukunft leisten" (BT-Drucks 16/1889, 2). Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung (ähnlich BFH BStBl II 2017, 194: einkünfteersetzende Sozialleistung). Sie soll Einkommensausfälle ausgleichen, die durch den Wegfall eines Erwerbseinkommens entstehen und dadurch eine Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf ermöglichen (BT-Drucks 16/1889, 2).

Zu beachten ist, dass es zwei unterschiedliche Fassungen des BEEG gibt:

 
BEEG idF vom 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748 gilt für vor dem 01.01.2015 geborene Kinder (§ 27 Abs 1 S 1 BEEG)
BEEG idF vom 27.01.2015, BGBl I 2015, 33 gilt für nach dem 31.12.2014 geborene Kinder (§ 27 Abs 1 S 1, 2 BEEG im Umkehrschluss)

fb) Übersicht über das Elterngeld (§§ 1–14 BEEG)

fba) §§ 1–14 BEEG 2006/2015 sind wie folgt aufgebaut

 

Rn. 2441e

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

 
BEEG 2006 BEEG 2015
§ 1: Wer ist elterngeldberechtigt? § 1: Wer ist elterngeldberechtigt?
§ 2: Wie hoch ist das Elterngeld? § 2: Wie hoch ist das Elterngeld?
§ 2a: Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag § 2a: Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
§ 2b: Bemessungszeitraum § 2b: Bemessungszeitraum
§ 2c: Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit § 2c: Einko...

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