• 2023

Anlagegold / Erfordernis der Prägung / § 25c UStG

 

Der BGH hat mit Beschluss v. 17.10.2023, 1 StR 151/23 entschieden, dass die Steuerfreiheit von Anlagegold nach § 25c UStG nur in Betracht kommt, wenn es eine gestanzte Prägung aufweist. Dies ergibt sich aus dem Tatbestandsmerkmal der Marktakzeptanz. Eine Berufung auf mangelnden Vorsatz dürfte insoweit regelmäßig nicht in Betracht kommen. Grundsätzlich hat sich der Stpfl. über diejenigen Pflichten zu unterrichten, die ihn in seinem Lebenskreis treffen. In Zweifelsfällen ist sachkundiger Rat einzuholen. Wurden bisher Umsätze mit Anlagegold ohne gestanzte Prägung als umsatzsteuerfrei behandelt, besteht ein selbstanzeigefest zu gestaltender Korrekturbedarf.

(so Peters, Gold und Silber lieb ich sehr – Zum Erfordernis der Prägung bei Anlagegold – Zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 17.10.2023 – 1 StR 151/23, UR 2023, 938)

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