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Haushaltsscheck: In welchen Fällen darf er genutzt werden? / Sozialversicherung

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1 Vorteile des Haushaltsschecks nicht immer nutzbar

Soweit der Haushaltsscheck verwendet wird, muss der Privathaushalt weder die Sozialversicherungsbeiträge selbst berechnen noch muss er Meldungen zur Sozialversicherung sowie zur Unfallversicherung erstatten. Dies, die vergleichsweise günstigen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und der steuerliche Vorteil, machen das Haushaltsscheckverfahren attraktiv. Allerdings kann das Verfahren nicht in allen Fällen für Beschäftigungen in Privathaushalten genutzt werden.

2 Dienstleistungsagenturen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen

2.1 Keine Berechtigung zur Nutzung des Haushaltsscheckverfahrens

Beschäftigungen in privaten Haushalten, die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind, fallen nicht unter das Haushaltsscheckverfahren. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bilden als zweckbezogene Personenverbände ein "eigenes Rechtssubjekt" und sind daher ebenfalls nicht zum Haushaltsscheckverfahren berechtigt. Die Beschäftigung muss durch einen privaten Haushalt begründet sein. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich bei einer WEG jedoch nicht um einen Privathaushalt im engeren Sinne.

2.2 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine WEG für einen Minijobber nicht dieselben Vorteile beanspruchen kann, wie ein privater Haushalt. Der Streitsache lag der Sachverhalt zugrunde, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft Personen zur Überwachung und Säuberung der gemeinschaftlich genutzten Bereiche beschäftigte. Hier liege keine durch einen privaten Haushalt begründete Beschäftigung für Tätigkeiten vor, die sonst gewöhnlich durch Haushaltsmitglieder erledigt werden, so der Urteilstenor. Eine wegen dieser Ungleichbehandlung eingelegte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte keinen Erfolg. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und die Rechtmäßigkeit des BSG-Urteils bestätigt.[1] Das "normale" Melde- und Beitra...

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