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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 5.2.3 Aufgabe des Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz bei Ausübung der im UmwStG vorgesehenen Bewertungswahlrechte

Dr. Rolf Möhlenbrock, Torsten Werner
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Tz. 55

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

Die im zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG vor seiner Änderung durch das SEStEG vertretene Verw-Auff (s UmwSt-Erl 1998, Rn 03.01, 11.01, 14.03 und 20.30), dass sämtliche im UmwStG vorgesehenen Bewertungswahlrechte unter dem Vorbehalt stehen, dass der Ansatz des übergehenden Vermögens in der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin mit dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil vereinbar ist, ist hinfällig. Durch die Urt des BFH v 19.10.2005 (BStBl II 2006, 568), v 05.06.2007 (BStBl II 2008, 650) und v 28.05.2008 (BStBl II 2008, 916) ist geklärt, dass ein st-bilanzielles Wahlrecht auch vor Inkrafttreten des SEStEG besteht. Hierbei handelt es sich um ein Bewertungs- und Ansatzwahlrecht (s Urt des BFH v 10.09.2015, BStBl II 2016, 722).

 

Tz. 56

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

Ohne dass die Nichtgeltung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei der Ausübung umwstlicher Bewertungswahlrechte in den §§ 3 und 11 UmwStG ausdrücklich angesprochen wird, ist im SEStEG die strikte Anknüpfung der Umw-Vorgänge an die Maßgeblichkeit der Handels- für die St-Bil nunmehr endgültig aufgegeben worden (s BT-Drs 16/2710, 37). Ebenfalls hierzu s Haritz (DStR 2006, 977, 979), s Dörfler/Wittkowski (GmbHR 2007, 352, 355), s Mertgen (in H/M/B, 6. Aufl, § 3 UmwStG Rn 72), s Birkemeier (in R/H/vL, 3. Aufl, § 3 UmwStG Rn 97), s Schmitt (in S/H, 10. Aufl, § 3 UmwStG Rn 26), s Schnitter (in F/D, § 3 UmwStG Rn 79), s Volckens/Gebert (IStR 2007, 764, 766) und s Rödder/Schumacher (DStR 2007, 369, 372). Die zB in § 3 Abs 2 sowie in § 11 Abs 2 UmwStG vorgesehenen antragsbedingten Wertansatzwahlrechte sind bei der Erstellung der stlichen Übertragungs-Bil zu beachten. Es besteht nach und vor Inkrafttreten des SEStEG auch keine sog diagonale Maßgeblichkeit der hr-lichen Übernahme-B...

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