Stand: EL 101 – ET: 12/2013

Vom ArbG überlassenes Abfallgold ist ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), der dem LSt-Abzug unterliegt (EFG 1964, 556).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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