Mit "personenbezogene Daten" sind alle Informationen gemeint, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.[1]

Personenbezogene Daten können beispielsweise sein:

  • "genetische Daten" (Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden)[2]
  • "biometrische Daten" (durch spezielle technische Verfahren gewonnene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten)[3]
  • "Gesundheitsdaten" (Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen).[4]
 
Achtung

Berufs-/Amtsgeheimnisse

Gesetzliche Geheimhaltungspflichten oder Berufs- oder besondere Amtsgeheimnisse gelten weiterhin und neben der DSGVO und dem SGB X (z. B. ärztliche Schweigepflicht, § 203 StGB).[5] Mit Art. 29 des "Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" vom 7.7.2021 (BGBl. I 2363, 2022, I S. 666) wurde mit Wirkung zum 1.8.2022 der Personenkreis des § 203 StGB erweitert und der Katalog der nach § 203 Abs. 1 StGB Verpflichteten um eine neue Nr. 3a ergänzt.

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