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Richtlinie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Kranke ... / Anlage II Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind

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A. Aussetzung im Hinblick auf laufende oder geplante Studien

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11.

Stammzelltransplantation

 

11.1

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11.2

Autologe Mehrfachtransplantation (Tandemtransplantation) bei Multiplem Myelom

Beschluss gültig bis 31. Dezember 2026

 

11.3

Allogene Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom in der Erstlinientherapie

Beschluss gültig bis 31. Dezember 2026

12.

nicht besetzt

13.

Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei Patientinnen und Patienten mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger bis schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung

Beschluss gültig bis 31. Dezember 2025

B. Aussetzung im Hinblick auf Erprobungsrichtlinien nach § 137e SGB V

 

1.

nicht besetzt

 

2.

Stammzelltransplantation

 

2.1

Allogene Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom jenseits der Erstlinientherapie

Beschluss gültig bis 15 Jahre ab dem auf den Tag der Veröffentlichung der Richtlinie zur Erprobung der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom jenseits der Erstlinientherapie im Bundesanzeiger folgenden Tag

(verbunden mit Beschluss zur Qualitätssicherung gemäß § 136 SGB V)

 

3.

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3.1

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4.

nicht besetzt

 

5.

Tonsillotomie bei rezidivierender akuter Tonsillitis

Beschluss gültig bis 31. August 2027

 

6.

Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem mittels Thermoablation

Beschluss gültig bis 31. Dezember 2027

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