Der Rentenantrag sollte mittels der vom zuständigen Rentenversicherungsträger vorgesehenen Antragsvordrucke gestellt werden. Ein Rentenantrag ist aber auch wirksam, wenn er formlos schriftlich, auch mündlich, telefonisch, telegrafisch, durch Übermittlung eines Telefax oder durch Absenden einer Mitteilung im System DatexJ (Bildschirmtext) gestellt wird und lediglich das Begehren erkennen lässt, eine Leistung zu beantragen. Wesentlich für die Wirksamkeit des Rentenantrags ist, dass er dem Rentenversicherungsträger auch zugeht.

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