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Wohnungseigentumsgesetz

Alexander C. Blankenstein
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Zusammenfassung

 
Begriff

Gesetzliche Grundlage des Rechts des Wohnungseigentums ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wohnungseigentum hat im deutschsprachigen Raum – wenn auch in abgewandelter Form – eine Jahrhunderte alte Tradition. Mit der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland war dann auch der Weg geebnet für das heutige Wohnungseigentumsgesetz, das bis zum Jahr 2007 ohne wesentliche Änderungen blieb und aufgrund des WEG-Reformgesetzes zunächst umfassend geändert wurde. Einschneidende weitere grundlegende Änderungen hat das Wohnungseigentumsgesetz mit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 erfahren. Eine Mini-Reform hat den Wohnungseigentümern im Oktober 2024 den Anspruch auf Montage von Steckersolargeräten gebracht und die rein virtuelle Eigentümerversammlung ermöglicht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die rechtlichen Grundlagen zum Wohnungseigentum finden sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

1 Eine alte deutsche Tradition

1.1 Ursprung: Stockwerkseigentum

Die Geschichte des Wohnungseigentums geht bis zur Rechtsprechung Justinians im alten Rom zurück, wobei das klassische römische Recht das Eigentum an einem Gebäudeteil nicht kannte. Das deutsche Recht hingegen hatte diese Art der Eigentumsbildung bereits sehr früh in Form des so genannten "Stockwerkseigentums" anerkannt. Hier war man sogar noch weit großzügiger als heute, da es im in Süddeutschland verbreiteten "Herbergsrecht" gar möglich war, nicht nur an Räumen innerhalb eines Hauses Sondereigentum zu begründen, man konnte auch Sondereigentum in der Weise begründen, dass die Räume von dem einen Haus in das unmittelbar angrenzende Nachbarhaus übergreifen konnten.

1.2 Neuere Tendenzen

Ende des 19. Jahrhunderts, im Rahmen der Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wandte man sich vom Stockwerkseigentum wegen seiner Unzulänglichkeiten wieder ab. Die mangelhafte A...

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