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Stimmrechte in der Eigentümerversammlung / 4 Änderung des Stimmrechtsprinzips

Alexander C. Blankenstein
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4.1 Vereinbarung

Das Stimmrechtsprinzip kann grundsätzlich durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geändert werden. Erweist sich etwa das gesetzliche Kopfstimmrecht angesichts bestimmter Umstände als wenig interessengerecht, haben die Wohnungseigentümer unproblematisch die Möglichkeit, dieses etwa in das Objekt- oder Wertprinzip umzuändern. Entsprechendes gilt auch dann, wenn ein vom gesetzlichen Kopfprinzip abweichendes Stimmprinzip in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung festgelegt wurde. Auch dieses Stimmprinzip kann durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer abgeändert werden.

4.2 Beschluss

Durch bloße Beschlussfassung kann eine Änderung des Stimmrechtsprinzips nicht herbeigeführt werden. Ein entsprechender Beschluss wäre mangels Beschlusskompetenz nichtig.

4.3 Öffnungsklausel-Beschluss

4.3.1 Spezifizierte Öffnungsklausel

Enthält die Gemeinschaftsordnung ausnahmsweise einmal eine spezifizierte Öffnungsklausel, die sich ausdrücklich auf eine Änderung des Stimmrechtsprinzips bezieht, ist auf ihrer Grundlage eine Änderung des Stimmrechtsprinzips unter den formellen Voraussetzungen der Öffnungsklausel möglich.[1]

 
Praxis-Beispiel

Spezifizierte Öffnungsklausel

"Die Wohnungseigentümer können mit einer Mehrheit von 2/3 beschließen, dass sich das Stimmrecht nicht mehr nach Miteigentumsanteilen richtet, sondern dass jeder Wohneinheit eine Stimme zukommt."

[1] OLG Celle, Beschluss v. 12.12.2002, 4 W 152/02; a. A. und insoweit abwegig LG Karlsruhe, Urteil v. 21.3.2017, 11 S 88/16.

4.3.2 Allgemeine Öffnungsklausel

Ob das Stimmrechtsprinzip auch auf Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel abgeändert werden kann, ist höchst zweifelhaft.

 
Praxis-Beispiel

Allgemeine Öffnungsklausel

"Die Wohnungseigentümer können die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsordnung mit einer Mehrheit von 2/3 abändern."

Stets ist im Rahmen der Beschlussfassung auf Grundlage einer einfachen Öffnungsklausel zu beachten, dass eine derarti...

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