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LAG Köln Urteil vom 22.04.2010 - 7 Sa 1260/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Incentive-Zahlung. Arbeitsordnung. Verweisungskette. Verfallfristen. Fülligkeit

Leitsatz (amtlich)

Es stellt keine widersprüchliche, unklare oder aus anderen Gründen intransparente Regelung dar, wenn der Arbeitsvertrag eines sog. AT-Angestellten auf die Arbeitsordnung des Arbeitgebers verweist und diese den Verfall beiderseitiger Ansprüche bestimmt, wenn diese nicht innerhalb der tariflich dafür vorgesehenen Fristen geltend gemacht worden sind.

Normenkette

BGB § 271; BGB § 305 ff.; MTV Metall NRW § 19 Ziff. 2

Verfahrensgang

ArbG Köln (Urteil vom 03.09.2009; Aktenzeichen 10 Ca 10828/08)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.09.2009 in Sachen 10 Ca 10828/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, ob dem Kläger noch aus dem zum 31.12.2004 beendeten Arbeitsverhältnis mit der Beklagten ein Anspruch auf eine Incentive-Zahlung für das Kalenderjahr 2004 zusteht.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 10. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 03.09.2009 Bezug genommen.

Das Urteil des Arbeitsgerichts wurde dem Kläger am 06.10.2009 zugestellt. Der Kläger hat hiergegen am 05.11.2009 Berufung einlegen und diese nach Verlängerung der Frist bis zum 14.12.2009 am 14.12.2009 begründen lassen.

Der Kläger stellt verschiedene rechtliche Überlegungen an, warum seiner Ansicht nach seine Forderung auf eine Incentive-Zahlung für das Kalenderjahr 2004 entgegen Nr. 13 Abs. 1 seines Arbeitsvertrages in Verbindung mit Abschnitt 1.13 de...

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