In einem sog. einfachen Zeugnis werden lediglich die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie einzelne regelmäßig durchgeführte Aufgabenbereiche bestätigt. Aussagen über die Leistungen des Arbeitnehmers, seine Führung und sein Verhalten sind im einfachen Zeugnis nicht enthalten.

 
Praxis-Beispiel

Muster: Einfaches Zeugnis

Frau Barbara Meier war in unserem Unternehmen vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2023 als Sekretärin des Vertriebsleiters beschäftigt und mit folgenden Aufgaben befasst:

  • Organisation des Sekretariats,
  • Ausführung der Korrespondenz nach Diktat,
  • Empfang von Besuchern,
  • Telefondienst,
  • Terminkoordination sowie
  • Vorbereitung und Abrechnung von Dienstreisen.

Freiburg, den 31.12.2023

Unterschrift Geschäftsführung

Weitere Ausführungen werden in dem einfachen Zeugnis nicht gemacht.

Ist ein einfaches Zeugnis erstellt, kann der Beschäftigte verlangen, dass ihm ein qualifiziertes Zeugnis erstellt wird. In diesem Fall muss er das einfache Zeugnis zurückgeben.

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