Begriff

Waisengelder aus dem früheren Dienstverhältnis des Verstorbenen sind als Versorgungsbezüge steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Davon zu unterscheiden sind Waisenrenten als Leistungen der Sozialversicherung für hinterbliebene Kinder, die längstens bis zum 27. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Einkommensteuerpflicht der Versorgungsbezüge ergibt sich aus § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG.

Sozialversicherung: Waisengelder werden nicht im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gezahlt und sind daher kein Arbeitsentgelt nach § 14 Abs. 1 SGB IV.

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