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Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31.12.2020 / Zu § 12 UStG

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12.1 Steuersätze (§ 12 Abs. 1 und 2 UStG)

 

(1) 1Nach § 12 UStG bestehen für die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zwei Steuersätze:[1]

  allgemeiner Steuersatz ermäßigter Steuersatz
vom 1.1.1968 bis 30.6.1968 10 % 5 %
vom 1.7.1968 bis 31.12.1977 11 % 5,5 %
vom 1.1.1978 bis 30.6.1979 12 % 6 %
vom 1.7.1979 bis 30.6.1983 13 % 6,5 %
vom 1.7.1983 bis 31.12.1992 14 % 7 %
vom 1.1.1993 bis 31.3.1998 15 % 7 %
vom 1. 4. 1998 bis 31. 12. 2006 16 % 7 %
vom 1. 1. 2007 bis 30.6.2020 19 % 7 %
vom 1. 7.2020 bis 31. 12. 2020 16 % 5 %
ab 1. 1.2021 19 % 7 %

2Zur Frage des anzuwendenden Steuersatzes auf die in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände vgl. das BMF-Schreiben vom 5.8.2004, BStBl I S. 638. 3Zur Frage des anzuwendenden Steuersatzes in besonderen Fällen wird auf folgende Regelungen hingewiesen:

 

1.

Lieferung sog. Kombinationsartikel, vgl. BMF-Schreiben vom 21. 3. 2006, BStBl I S. 286;

 

2.

Umsätze mit getrockneten Schweineohren, vgl. BMF-Schreiben vom 16. 10. 2006, BStBl I S. 620;

 

3.

Lieferung von Pflanzen und damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistungen, vgl. BMF-Schreiben vom 4. 2. 2010, BStBl I S. 214;

 

4.

Legen von Hauswasseranschlüssen, vgl. BMF-Schreiben vom 7. 4. 2009, BStBl I S. 531;

 

5.

Umsätze mit Gehhilfe-Rollatoren, vgl. BMF-Schreiben vom 11. 8. 2011, BStBl I S. 824;

 

6.

Umsätze mit Hörbüchern, vgl. BMF-Schreiben vom 1. 12. 2014, BStBl I S. 1614;

 

7.

Umsätze mit Kunstgegenständen und Sammlungsstücken, vgl. BMF-Schreiben vom 18. 12. 2014, BStBl 2015 I S. 44;

 

8.

Umsätze mit Fotobüchern, vgl. BMF-Schreiben vom 20. 4. 2016, BStBl I S. 483.

4Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Lieferung oder ein beabsichtigter innergemeinschaftlicher Erwerb eines Gegenstands unter die Steuermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 oder 13 UStG fällt, haben die Lieferer und die Abnehmer bzw. die innergeme...

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