Gleichzeitig mit der Meldung, ebenfalls spätestens bis zum 31.3., müssen Arbeitgeber die ggf. zu zahlende Ausgleichsabgabe an das für den Arbeitgeber-Hauptsitz zuständige Integrationsamt überweisen.[1] Grundlage für die Berechnung der Ausgleichsabgabe ist die Meldung der Arbeitsplätze an die Arbeitsagentur. Ob ein Unternehmen zur Zahlung der Ausgleichsabgabe verpflichtet ist, richtet sich nach dem Verhältnis der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze auf der einen Seite und der im Unternehmen beschäftigten schwerbehinderten Personen auf der anderen Seite.

  • Beschäftigt ein Arbeitgeber bis zu 39 Mitarbeiter, gilt ab 1.1.2024: Beschäftigt er jahresdurchschnittlich weniger als einen schwerbehinderten Menschen, muss er eine monatliche Ausgleichsabgabe von 140 EUR zahlen. Beschäftigt ein Unternehmen dieser Größe gar keine schwerbehinderten Menschen, muss es 210 EUR im Monat als Ausgleichsabgabe zahlen.
  • Auch für Unternehmen, die mehr als 39, aber nicht mehr als 59 Mitarbeiter beschäftigen, können die Ausgleichsabgaben ab dem 1.1.2024 höher ausfallen. Diese Unternehmen sind verpflichtet, mindestens 2 schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als 2 schwerbehinderten Menschen werden 140 EUR monatlich erhoben, bei weniger als einem schwerbehinderten Menschen 245 EUR. Werden gar keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt, sind es 410 EUR.

Ausgleichsabgaben für Unternehmen mit mehr als 59 Beschäftigten:

 
Quote der schwerbehinderten Mitarbeiter Ausgleichsabgabe pro monatlich unbesetztem Pflichtarbeitsplatz
ab 5 % der durchschnittlich monatlich Beschäftigten
zwischen 3 % und unter 5 % der durchschnittlich monatlich Beschäftigten 140 EUR
zwischen 2 % und unter 3 % der durchschnittlich monatlich Beschäftigten 245 EUR
unter 2 % der durchschnittlich monatlich Beschäftigten 360 EUR

Ab dem Beschäftigungsjahr 2024 und damit ab dem Meldejahr 2025 gibt es eine 4. Stufe in der Ausgleichsabgabe: Arbeitgeber mit mehr als 59 Mitarbeitern, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen monatlich 720 EUR Ausgleichsabgabe.

 
Praxis-Tipp

Angaben bei der Überweisung

Bei Überweisung der Abgabe sollten Arbeitgeber den Verwendungszweck "Ausgleichsabgabe Jahreszahl", die Betriebsnummer, das Akten- bzw. Buchungszeichen und die Firmenbezeichnung mit Anschrift angeben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge