Personen, die in Moldau arbeiten und für die weiter die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften DE/MD 101. Mit dieser Bescheinigung kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass für ihn weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Bei Arbeitnehmern wird diese Bescheinigung in der Regel von der deutschen Krankenkasse ausgestellt. Kommt eine Ausnahmevereinbarung zustande, wird die Bescheinigung vom GKV-Spitzenverband, DVKA ausgestellt.

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