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Praxis-Beispiele: Sachbezug

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1 Benzingutschein, steuerliche Voraussetzungen

 

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber monatlich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen von der Tankstelle A ausgestellten Gutschein mit folgenden Angaben:

  • "Treibstoff (Benzin, Super oder Diesel) im Wert von 50 EUR, einzulösen bei der Tankstelle A."
  • Der Inhaber des Gutscheins ist nicht berechtigt, andere Waren anstelle des Treibstoffs auszusuchen.

Erfüllt der Gutschein die Voraussetzungen zur Abrechnung als Sachbezug und zur Anwendung der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze?

Ergebnis

Alle Voraussetzungen für einen steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug sind erfüllt:

  • Der Gutschein wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
  • Der Arbeitnehmer kann eine genau bestimmte Sachleistung bei der Tankstelle (hier: Treibstoff) beanspruchen.
  • Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Geld.
  • Dem Arbeitnehmer wird das Recht eingeräumt, bei der Tankstelle die Sachleistung zu ordern.
  • Der auf dem Gutschein genannte Betrag übersteigt nicht die Freigrenze von 50 EUR.

Der Sachbezug bleibt bis zu 50 EUR monatlich steuerfrei. Durch die Steuerfreiheit bleibt der Sachbezug auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Achtung

Benzingutscheine können immer dann als Sachbezug gewertet werden, wenn

  1. sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden,
  2. ausschließlich Waren und Dienstleistungen bezogen werden können und
  3. es sich z. B. bei Tankkarten um sog. "Closed-Loop-Karten" (= Einkauf beim Aussteller des Gutscheins) oder "Controlled-Loop-Karten" (= Einkauf bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen) handelt.

Eine Geldleistung liegt hingegen regelmäßig vor, wenn Gutscheine oder Geldkarten über überregionale Akzeptanz und keinerlei Einschränkung hinsichtlich der Produktpalette verfügen (z. B. Prepaid-Kreditkarten).

Hinweis

Auch die nacht...

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Sachbezüge
Sachbezüge

Zusammenfassung Begriff Sachbezüge sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Geld, sondern in Geldeswert bestehen und im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen. In Abgrenzung zum Barlohn bezeichnet man diese Form des Arbeitslohns ...

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