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Jahresarbeitsentgeltgrenze: Ermittlung des regelmäßigen ... / Sozialversicherung

Manfred Geiken
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1 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

Im Jahr 2026 sind Arbeitnehmer von Beginn einer Beschäftigung an krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus der zu beurteilenden Beschäftigung, bei vorausschauender Betrachtungsweise, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 EUR (2025: 73.800 EUR) übersteigt. Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, also auch für solche, die zuvor z. B. als Selbstständige oder Freiberufler tätig waren. Arbeitgeber haben bei Beginn der Beschäftigung und zum Jahreswechsel zu prüfen, ob

  • das Arbeitsentgelt des Beschäftigten (noch) die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet oder
  • Krankenversicherungspflicht eintritt und
  • andere Beschäftigte wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Jahreswechsel krankenversicherungsfrei werden.

2 Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2026 69.750 EUR (2025: 66.150 EUR).[1] Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren. Sie wird entsprechend der Einkommensentwicklung fortgeschrieben.

Die Arbeitgeber haben zum Jahreswechsel auch für diesen Personenkreis zu prüfen, ob das Arbeitsentgelt der in der PKV versicherten Beschäftigten die besondere, niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze noch überschreitet oder ob wieder Krankenversicherungspflicht eintritt.

 
Praxis-Tipp

Kennzeichen in den Entgeltunterlagen

Da für diesen Personenkreis die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für das gesamte Erwerbsleben gilt, sollten diese Personen in den Entgeltunterlagen entsprechend gekennzeichnet werden.

[1]

S. Jahresarbeitsentgeltgrenze: Anwendung der besonderen JAEG.

3 Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts

3.1 Zahlung eines Nettoentgelts

Ist ein Nettoentgelt vereinbart[1], gelten als Arbeitsentgel...

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Jahresarbeitsentgeltgrenze: Anwendung der besonderen JAEG
Jahresarbeitsentgeltgrenze: Anwendung der besonderen JAEG

Zusammenfassung Überblick Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 krankenversicherungsfrei waren, weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die zu diesem Zeitpunkt geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritt, gilt eine besondere – niedrigere – ...

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