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Gewerbeaufsicht

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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Gewerbeaufsicht ist als technische Fachbehörde landesrechtlich zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, vor allem des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes, zu kontrollieren und den allgemeinen Verwaltungsbehörden die notwendigen Informationen und technischen Anforderungen zu vermitteln. Dabei ist die Gewerbeaufsicht, anders als die jeweils nur für einzelne Betriebszweige zuständigen Berufsgenossenschaften, für alle Überprüfungen der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen zuständig. Ausführende Behörde ist regelmäßig das jeweils örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt.

Die Gewerbeaufsichtsämter leisten keine allgemeine Überwachungsarbeit im Sinne einer ständigen polizeilichen Kontrolle, sondern beraten als technische Fachbehörde die allgemeinen Verwaltungsbehörden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist die Gewerbeordnung (GewO) als allgemeine gesetzliche Regelung; daneben gelten eine Vielzahl von Einzel- und Spezialregelungen, insbesondere im Bereich des öffentlichen Arbeitsschutzrechts (z. B. §§ 9 f., 29 MuSchG, ArbeitsstättenVO und sonstige Rechtsverordnungen).

Arbeitsrecht

1 Gesetzliche Grundlagen und Organisation

Maßgebliche Vorschrift für die Gewerbeaufsicht auf Bundesebene ist § 139b GewO. Hiernach ist es Aufgabe der einzelnen Bundesländer, die Gewerbeaufsicht einzurichten. Sie ist ausschließlich oder neben den ordentlichen Polizeibehörden besonderen Beamten zu übertragen, die von den Landesregierungen zu ernennen sind.

 
Achtung

Abgrenzung zum Gewerbeamt

Die Gewerbeaufsichtsämter dürfen nicht mit den kommunalen Gewerbeämtern verwechselt werden. Das Gewerbeamt ist regelmäßig bei den Ordnungsämtern angesiedelt und zuständig für die Abwicklung der Formalitäten wie z. B. die Gewerbeerlaubnis, An- und Abmeldung von Gewerben. Die Gewerbeaufsichtsämter beraten und überwac...

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