Es gibt Fallkonstellationen, in denen ein Arbeitnehmer an mehreren Einsatzorten eingesetzt werden soll. Hierbei muss unterschieden werden, ob die verschiedenen Einsatzorte in einem anderen Mitgliedsstaat oder in mehreren Mitgliedsstaaten liegen.

 
Praxis-Beispiel

Mehrere Einsatzorte

Ein deutsches Unternehmen setzt einen Mitarbeiter für einen Zeitraum von 18 Monaten in Polen ein. Der Mitarbeiter soll 8 Monate in Danzig und 10 Monate in Warschau beschäftigt werden. Anschließend soll der Mitarbeiter für weitere 20 Monate in Tschechien eingesetzt werden. Bei der Tätigkeit in Polen liegt eine Entsendung vor. Es ist unschädlich, dass der Mitarbeiter in verschiedenen Arbeitsstätten eingesetzt wird. Bei der Tätigkeit in Tschechien handelt es sich ebenfalls um eine Entsendung. Da der Mitarbeiter in einen anderen Mitgliedsstaat entsandt wird, handelt es sich um eine neue Entsendung.

Für die Beurteilung einer Entsendung nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer nach der Entsendung wieder in Deutschland arbeiten wird.

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