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Altersrente für Landwirte

Jürgen Heidenreich
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Begriff

Die Altersrente für Landwirte ist eine Versicherungsleistung für den Personenkreis der Landwirte. Sie ist der Rente für Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Die Altersrente für Landwirte zählt weder lohnsteuer- noch sozialversicherungsrechtlich zum Arbeitsentgelt. Sie gehört zu den sonstigen Einkünften des Einkommensteuerrechts. Früher wurde die Altersrente für Landwirte als Altersgeld bezeichnet. Der Bezug von Altersrente für Landwirte führt in der Regel zur Krankenversicherungspflicht als Rentner in der landwirtschaftlichen Krankenkasse.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Lohnsteuerfreiheit der Altersrente ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich hierbei nicht um Arbeitslohn, sondern um sonstige Bezüge gemäß § 22 EStG handelt.

Sozialversicherung: Altersrenten für Landwirte sind Sozialleistungen, deren Anspruch in den §§ 11 unf 12 ALG geregelt ist.

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