Ein betriebliches bzw. behördliches Gesundheitsmanagement benötigt Ziele und will als Managementaufgabe verstanden werden. Dieses Grundverständnis eines BGM dient allen Unternehmenstypen als Basis für deren Gesundheitsaktivitäten (Industrie, Handel, öffentliche Verwaltung etc.). Unterschiede zeigen sich zunächst in der jeweiligen Erwartungshaltung, der Zielsetzung und auch der späteren Organisation von Maßnahmen sowie der Bereitstellung allgemeiner Ressourcen (z. B. Finanzen, interne Akteure). Die finanziellen und personellen Mittel fallen im BGM der öffentlichen Verwaltung eher dürftig aus.[1]

Nach Badura und Steinke[2] belaufen sich die personellen Ressourcen in 17 untersuchten Städten auf 0,5 bis 2 Stellen, woraus man folgern könnte, dass nicht selten ein Gesundheitsmanager für bis zu 15.000 Mitarbeiter zuständig ist. Sicherlich sind aktuelle Bemühungen dahingehend fortgeschritten. In den meisten Behörden sind gesundheitliche Fragen in die Personal- und Organisationsentwicklung integriert. Bei rund 70 % stehen dabei auch personelle Ressourcen für die Arbeit des BGM zur Verfügung. Bei rund zwei Drittel findet eine Vernetzung mit dem betrieblichen bzw. behördlichen Eingliederungsmanagement (BEM) statt.[3]

 
Unterschiede Privatwirtschaft Öffentliche Verwaltung
Zielsetzung
  • Gewinnmaximierung
  • Qualitätsentwicklung, Marktausweitung, Rentabilitätssteigerung
  • Sachziele, Prinzip der Daseinsvorsorge
  • Sicherstellung/Aufrechterhaltung des Allgemeinwohls
Belegschaft
  • Arbeitnehmer, Angestellte, Tarifbeschäftigte
  • überwiegend Beamte und Tarifbeschäftigte
  • jahrelanger Personalabbau
  • hohe Arbeitssicherheit vs. atypische Arbeitsverhältnisse
Führungskräfte
  • Top-Management inkl. Unternehmensleitung und Führungskräfte
  • oftmals auch politisch besetzt (z. B. Bürgermeister, Landrat)
Finanzierung
  • klassische Finanzierung
  • langfristige Planungen/Investitionen möglich
  • ggf. Einbeziehung Führungskräfte, Betriebsrat
  • Verwendung von Steuermitteln
  • Zuweisung von Haushaltsmitteln
  • Überzeugen von Mehrheiten, verschiedenen Fraktionen
  • Rechtfertigung vor Bürgerinnen und Bürgern
Akteure im BGM, insb. Betriebs-/Personalrat
  • Personalleitung, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft intern bzw. bestellt
  • Rechte des Betriebsrats gem. BetrVG
  • erweiterte Mitbestimmungsrechte: Inhalte, Maßnahmen und Instrumente eines BGM meist in einer freiwilligen Vereinbarung geregelt (Betriebsvereinbarung)
  • Personalleitung, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft intern bzw. bestellt
  • eigene Gesetzesgrundlage auf Basis BPersVG
  • Mitbestimmung lediglich bei verhaltenspräventiven Maßnahmen bzw. durch die Verweigerung von Maßnahmen aufgrund von Mängeln in der Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG)

Tab. 2: Öffentliche Verwaltung vs. Privatwirtschaft

Zielsetzung

Primäres Ziel privatwirtschaftlicher Unternehmen ist es, Produkte oder Dienstleistungen anzubieten und einen größtmöglichen Markt zu bedienen. Viele Betriebe müssen sich dabei in einem regionalen, nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten. An oberster Stelle steht dabei die Gewinnmaximierung, wobei auch weiteren Zielen, wie der Qualitätsentwicklung, Marktausweitung, Steigerung der Rentabilität, eine bedeutende Rolle zugewiesen wird. Man könnte meinen, dass die öffentliche Verwaltung dagegen weniger den gängigen Marktmechanismen unterliegt und verstärkt Sachziele forciert, wonach die Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Allgemeinwohls im Vordergrund stehen. Aus heutiger Sicht ist jedoch festzustellen, dass sich die Unterschiede der vergangenen Jahrzehnte weiter verringern und es für die öffentliche Verwaltung zunehmend schwieriger wird, mit den vorhandenen Ressourcen (personell und finanziell) die gesteckten Ziele zu erreichen.

Verwendung von Steuergeldern und politischer Einfluss

Die Einführung und Weiterentwicklung eines BGM im öffentlichen Sektor wird aus finanzieller Sicht aus Steuermitteln und Zuweisungen ermöglicht. Die Bürger ziehen jedoch keinen direkten und unmittelbaren Nutzen daraus. Das Instrument kommt in erster Linie den Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung zugute. Erst in weiterer Folge können die Auswirkungen (z. B. Steigerung der Mitarbeiter- und Bürgerzufriedenheit) auch nach außen sichtbar werden. In der behördlichen Praxis stellt sich immer wieder neu die Frage: Gibt es dieses Jahr wieder Gelder aus der Gesundheitsstrategie des Landes? Können wir damit bestehende Strukturen aufrechterhalten und Maßnahmen wie geplant umsetzen?

Der politische Einfluss wird nicht nur dadurch sichtbar, dass bereits im Vorfeld über die Verwendung der Steuergelder entschieden wird, sondern auch, welchen thematischen Schwerpunkten die Leistungserbringung unterliegt. Dabei gilt es nicht nur, eine möglichst neutrale Kosten-Nutzen-Relation im Auge zu behalten, sondern Aktivitäten auch gegenüber den politischen Entscheidern und den Bürgern zu rechtfertigen. Somit müssen Initiativen zur Gesundheitsförderung in der öffentlichen Verwaltung am Ende eines festgelegten Zeitraums (i. d. R. werden Haushaltsgelder für 2 Jahre bestimmt) – wie auch im priv...

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