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BGM in der öffentlichen Verwaltung / 4 Besonderheiten und Abgrenzung zur freien Wirtschaft

Stephanie Gieringer
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Ein betriebliches bzw. behördliches Gesundheitsmanagement benötigt Ziele und will als Managementaufgabe verstanden werden. Dieses Grundverständnis eines BGM dient allen Unternehmenstypen als Basis für deren Gesundheitsaktivitäten (Industrie, Handel, öffentliche Verwaltung etc.). Unterschiede zeigen sich zunächst in der jeweiligen Erwartungshaltung, der Zielsetzung und auch der späteren Organisation von Maßnahmen sowie der Bereitstellung allgemeiner Ressourcen (z. B. Finanzen, interne Akteure). Die finanziellen und personellen Mittel fallen im BGM der öffentlichen Verwaltung eher dürftig aus.[1]

Nach Badura und Steinke[2] belaufen sich die personellen Ressourcen in 17 untersuchten Städten auf 0,5 bis 2 Stellen, woraus man folgern könnte, dass nicht selten ein Gesundheitsmanager für bis zu 15.000 Mitarbeiter zuständig ist. Sicherlich sind aktuelle Bemühungen dahingehend fortgeschritten. In den meisten Behörden sind gesundheitliche Fragen in die Personal- und Organisationsentwicklung integriert. Bei rund 70 % stehen dabei auch personelle Ressourcen für die Arbeit des BGM zur Verfügung. Bei rund zwei Drittel findet eine Vernetzung mit dem betrieblichen bzw. behördlichen Eingliederungsmanagement (BEM) statt.[3]

 
Unterschiede Privatwirtschaft Öffentliche Verwaltung
Zielsetzung
  • Gewinnmaximierung
  • Qualitätsentwicklung, Marktausweitung, Rentabilitätssteigerung
  • Sachziele, Prinzip der Daseinsvorsorge
  • Sicherstellung/Aufrechterhaltung des Allgemeinwohls
Belegschaft
  • Arbeitnehmer, Angestellte, Tarifbeschäftigte
  • überwiegend Beamte und Tarifbeschäftigte
  • jahrelanger Personalabbau
  • hohe Arbeitssicherheit vs. atypische Arbeitsverhältnisse
Führungskräfte
  • Top-Management inkl. Unternehmensleitung und Führungskräfte
  • oftmals auch politisch besetzt (z. B. Bürgermeister, Landrat)
Finanzierung
  • klassische ...

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