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Teilzeit / 5 Teilzeitarbeit mit flexibler Arbeitszeit (Arbeit auf Abruf), Vertragsabwicklung

Jutta Schwerdle
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Die variable Arbeitszeit ist eine Vertragsform, in der sich Mitarbeiter zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichten, ohne eine festgelegte konkrete Arbeitszeit zu haben. Der vom Arbeitgeber geplante Einsatz wird mehr oder weniger kurzfristig mitgeteilt.

Im Gegensatz zur herkömmlichen Arbeitszeit und zum Jahresarbeitszeitvertrag bestimmt der Arbeitgeber bei der variablen Arbeitszeit allein, wann der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachzukommen hat.

5.1 Definition, Anwendungsbereich

Nach § 12 TzBfG können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf).

Die variable Arbeitszeit ist aus Sicht des Arbeitgebers das flexibelste Modell der Arbeitszeitgestaltung:

  • Unter Ausnutzung dieses Modells kann zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang gearbeitet werden, in dem die Arbeit anfällt.
  • Bei geringer Arbeitsauslastung kann die Arbeitszeit ohne Leerzeiten verkürzt werden.
  • Fallen Arbeitsspitzen an, wird Arbeit in zunehmendem Umfang abgerufen.
  • Variable Arbeitszeit ist insbesondere bei Anpassung an nicht planbare Schwankungen des Arbeitsanfalls von Vorteil.

Bedacht werden muss dabei, dass der Verwaltungs- und Planungsaufwand im Betrieb/in der Einrichtung steigt:

  • Die schwankende Arbeitszeit der flexiblen Teilzeitkraft muss genau festgehalten und abgerechnet werden. Mit moderner Technik sollte dies allerdings nur ein geringes Problem darstellen.
  • Muss eine Vielzahl von Teilzeitkräften verwaltet werden, so führt dies letztlich zu einer Vergrößerung der Personalabteilung.

5.1.1 Rahmenvereinbarung

Zu Beginn der Vertragsbeziehung wird eine Rahmenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen.

Dauer und Lage der einzelnen Arbeitseinsätze können variieren. Das Deputat wird vom Arbeitgeber im vereinbarten Bezugszeitraum nach Bedarf abger...

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