Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jung, SGB VIII § 92 Ausgestaltung der Heranziehung / 2.2 Heranziehung durch Leistungsbescheid

Dr. Dirk Zitzen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 6

Das Gesetz sieht die Heranziehung zu den Kosten der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe nach § 91 durch Erhebung des Kostenbeitrages durch Leistungsbescheid vor. Der Leistungsbescheid ist ein Verwaltungsakt (vgl. die Definition in § 31 Satz 1 SGB X). Für das Verfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen des Ersten Kapitels SGB X. Da der Leistungsbescheid ein belastender Verwaltungsakt ist und Eingriffscharakter hat, ist der Beteiligte vor dem Erlass anzuhören (§ 24 SGB X). Auch wenn die Form des Leistungsbescheides gesetzlich nicht ausdrücklich bestimmt ist (vgl. § 33 Abs. 2 SGB X), muss er hinreichend bestimmt sein (§ 33 Abs. 1 SGB X), d. h. den Adressaten, die Höhe, die Berechnungsgrundlagen sowie die Fälligkeit der Leistungsverpflichtung nennen und begründet werden (§ 35 Abs. 1 SGB X). Dies wird im Regelfall die Schriftform erfordern. Der Bescheid ist ferner mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen (§ 36 SGB X) und dem Beteiligten oder Betroffenen oder dessen Bevollmächtigten bekannt zu geben (§ 37 Abs. 1 SGB X). Bei der Bekanntgabe bei der Übermittlung durch die Post im Inland gilt der Bescheid am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Zweifel den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen (§ 37 Abs. 2 SGB X).

 

Rz. 7

Für die Verjährung der Heranziehung durch Leistungsbescheid gelten die allgemeinen Verjährungsregelungen der §§ 194 f. BGB. Nach § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.

 

Rz. 8

Gegen den Leistungsbescheid ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs nach §§ 68 f. VwGO und der Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO statthaft. Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Bei der Heranziehung zu den Kosten der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe handelt e...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    869
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    322
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    282
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    229
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    228
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    227
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    187
  • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
    166
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    142
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    133
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    131
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    130
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    123
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    120
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    117
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    115
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    114
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    114
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    111
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    108
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren