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Eingruppierung (BAT) / 5.6 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse

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Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern, werden in folgenden Vergütungsgruppen eingruppiert:

 
Vergütungsordnung

Vergütungsgruppe,

Fallgruppe

Zeitanteil der

Arbeitsvorgänge bezogen auf die

Gesamttätigkeit
Bewährungsaufstieg Aufstiegsvergütungsgruppe, Fallgruppe
B/L VII, 1a 50 % 6 Jahre VIb, 1b
B/L VIb, 1a 50 % --- ---
B/L Vc, 1a 50 % 3 Jahre Vb, 1c
B/L Vc, 1b 50 % --- ---
VkA VII, 1b 50 % 6 Jahre VIb, 1b
VkA VIb, 1a 50 % --- ---
VkA Vc, 1a 50 % --- ---
VkA Vc, 1b 50 % 3 Jahre Vb, 1c
Unterscheidungsmerkmal zwischen den aufgeführten Vergütungsgruppen ist zusätzlich das Maß der erforderlichen "selbständigen Leistungen ".

Hinsichtlich der "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse" wird in einem Klammerzusatz ausgeführt:

"Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung (des Betriebes), bei der der Angestellte beschäftigt ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann".

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[1] wird bei gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine deutliche Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfang nach gefordert. Der Unterschied zwischen den Tätigkeitsmerkmalen "gründliche Fachkenntnisse" und "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" ist also ausschließlich quantitativ, d.h. der Begriff der gründlichen Fachkenntnisse ist qualitativ, der Begriff der vielseitigen Fachkenntnisse quantitativ bestimmt. Das Tätigkeitsmerkmal "gründlich" setzt danach eine Erweiterung der Fachkenntnisse der Tiefe nach, das Merkmal "vielseitig" eine Erweiterung der Breite na...

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