Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Beschäftigungszeit / 3.3 Kündigungsfristen, sog. Unkündbarkeit

Jutta Schwerdle
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Mit zunehmender Beschäftigungszeit verlängern sich die Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung (§ 34 Abs. 1 TVöD).

Die Kündigungsfrist beträgt bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag bis zum Ende des 6. Monats 2 Wochen zum Monatsschluss. Danach beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit

 
bis zu einem Jahr 1 Monat zum Monatsschluss
von mehr als 1 Jahr 6 Wochen
von mindestens 5 Jahren 3 Monate
von mindestens 8 Jahren 4 Monate
von mindestens 10 Jahren 5 Monate
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres

Die Verlängerung der Kündigungsfristen bei längerer Beschäftigungszeit stellt keine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Dies hat das BAG in einem Urteil zur Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB klargestellt.[1] Die Differenzierung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit (im TVöD "Beschäftigungszeit") führt zwar zu einer mittelbaren Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer, für die aufgrund der kürzeren Betriebszugehörigkeit auch kürzere Kündigungsfristen gelten. Die Verlängerung der Kündigungsfrist verfolgt jedoch das rechtmäßige Ziel, länger beschäftigten und damit betriebstreuen, typischerweise älteren Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren. Somit ist die Differenzierung sachlich gerechtfertigt und wirksam.

Im Tarifgebiet West können Arbeitsverhältnisse nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren und Vollendung des 40. Lebensjahres nur noch aus einem wichtigen Grund gekündigt werden; die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, der Beschäftigte unterliegt der sog. "Unkündbarkeit" (§ 34 Abs. 2 TVöD).

 
Wichtig

Bei Berechnung der Kündigungsfrist und der sog. Unkündbarkeit wird nur d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.103
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    974
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    899
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    872
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    829
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    807
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    806
  • Jubiläumszuwendung
    782
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    781
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    758
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    755
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    748
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    737
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    722
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    704
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    687
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    685
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    681
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    670
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    669
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Bild: Haufe Shop

Die Autoren beschreiben anhand von Beispielen die nötigen Arbeitsabläufe, um sich in der Entgeltordnung zurechtzufinden. Ihr Buch bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Eingruppierungsgrundsätze und zeigt, wie Stellenbeschreibungen systematisch aufgebaut und formuliert werden.


Beschäftigungszeit
Beschäftigungszeit

1 Einleitung Beschäftigungszeit ist grundsätzlich die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen werden für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss und das ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren