BMF, Schreiben v. 3.2.2010, VI A 5 - O 1000/09/10055-08
Bezug: Schreiben vom 5.2.2009
Anlass meines letzten Schreibens im Februar 2009 war die Einführung der grundsätzlichen Verpflichtung bilanzierender Unternehmen, Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen werden, standardisiert elektronisch zu übermitteln (§§ 5b, 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG). Hierbei handelt es sich um ein zentrales Vorhaben zum nachhaltigen Abbau unnötiger Bürokratie, welches durch das im Dezember 2008 im Deutschen Bundestag verabschiedete Steuerbürokratieabbaugesetz durch den Gesetzgeber festgeschrieben wurde.
Mit meinem heutigen Schreiben möchte ich Sie über den Fortgang in der Sache und den derzeitigen Arbeitsstand zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags informieren.
Wie Sie wissen, wurde zur Konzeption und Realisierung der Übermittlung der Jahresabschlüsse nach § 5b EStG im Rahmen des Bund-Länder-Vorhabens KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung für die Steuerverwaltung) das Projekt Elektronische Bilanz (E-Bilanz) gegründet. Innerhalb des Projekts wurde frühzeitig die grundlegende Entscheidung getroffen, als Instrument zur Datenübermittlung den in der Wirtschaft bereits weit verbreiteten Standard XBRL (eXtensible Business Reporting Language) zu verwenden. Die Grundlagen zur papierlosen und medienbruchfreien elektronischen Übersendung der steuerlichen Gewinnermittlungen wurden zwischenzeitlich durch BMF-Schreiben vom 19.1.2010, IV C 6 – S 2133-b/0, 2009/0865962 (bereits auf der Internetseite des BMF abrufbar und wird im BStBl Teil I veröffentlicht) beschrieben.
Im Interesse einer engen Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft und der steuerberatenden Berufe werden die fachlichen und technischen Grundlagen für die elektronische Übermittlung in einer gemeinsamen ...