Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

EuG, Verfahren T-356/25 - eingegangen am 14.08.2025

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Schlagwörter

Umsatzsteuer, Haftung, Gesamtschuldnerische Haftung, Steuervertreter, Fiskalvertreter, Haftung eines Fiskalvertreters für Umsatzsteuern eines gebietsfremden Unternehmers

Kläger

AY

Beklagter

Anexartiti Archi Dimosion Esodon

Rechtsfrage (Thema)

1.

Sind Art. 205 der Richtlinie 2006/112/EG und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsvorschrift wie Art. 55 Buchst. d des Gesetzes 2859/2000 entgegenstehen, nach der eine Person gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Mehrwertsteuer haftet, die (unabhängig von ihrer im nationalen Recht erfolgten Bezeichnung als „Steuervertreter“ [„αντιπρόσωπος“: „antiprósopos“) oder „steuerlicher Vertreter“ [„εκπρόσωπος“: „ecprósopos“]) nicht verpflichtet ist, Aufzeichnungen zu führen oder Angaben zu den Umsätzen ihres Auftraggebers, nämlich des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen, zu machen, und auch weder solche Aufzeichnungen führt noch die vorgenannten Angaben macht, sondern lediglich die entsprechenden Mehrwertsteuererklärungen abgibt, wenn die in Rede stehende nationale Vorschrift der Steuerbehörde und damit auch dem zuständigen Gericht keine Möglichkeit einräumt, zu prüfen, ob die betreffende Person i) an der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen beteiligt ist oder nicht, ii) wusste oder hätte wissen müssen, dass die Steuer für den betreffenden, einen früheren oder nachfolgenden Umsatz nicht gezahlt werden würde, und iii) in gutem Glauben gehandelt und im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle angemessenen Maßnahmen ergriffen hat?

2.

Kann nach Art. 204 der Richtlinie 2006/112 der Steuervertreter eines Mehrwertsteuerpflichtigen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, als Steuerschuldner haftbar gemacht werden, wenn er nicht an der Tätigkeit des...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Basic enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Steuern sparen: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
Anleitung zur Einkommensteuererklaerung 2025

Diese Anleitung bietet Ihnen zuverlässige Erläuterungen zu den Vordrucken und viele Hinweise auf legale Steuersparmöglichkeiten, damit Sie die gesetzlich vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten voll ausschöpfen können.


Mehrwertsteuerrichtlinie (2... / Art. 204
Mehrwertsteuerrichtlinie (2... / Art. 204

  (1) Ist der Steuerschuldner gemäß den Artikeln 193 bis 197 sowie 199 und 200 ein Steuerpflichtiger, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die Mehrwertsteuer geschuldet wird, können die Mitgliedstaaten ihm gestatten, einen Steuervertreter zu ...

4 Wochen testen

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren