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Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022, Korrektur der Anlage Feststellungsbeteiligte (Vordruck GE-1A)

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BMF, Schreiben vom 1.2.2022, IV C 7 - S 3001/19/10003 :011, BStBl I 2022, 138

Bezug: BMF-Schreiben vom 01.12.2021 – IV C 7 – S 3001/19/10003 :011

Mit Bezugsschreiben vom 1. Dezember 2021 (BStBl 2021 I S. 2391) habe ich Ihnen die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts übersandt.

Diesem Schreiben war versehentlich eine in den folgenden Zeilen fehlerhafte Version der Anlage Feststellungsbeteiligte (Vordruck GW-1A)) beigefügt:

  • Zeilen 10 und 28: fehlende Kennzahl beim Feld „Ort” (korrekt: 22)
  • Zeilen 13 und 31: falsche Kennzahl beim Feld „Identifikationsnummer” (korrekt: 19)
  • Zeilen 20 und 38: falsche Kennzahl beim Feld „Postleitzahl” beim gesetzlichen Vertreter (korrekt: 40)

In der Anlage übersende ich Ihnen die korrigierte Fassung der Anlage Feststellungsbeteiligte im Grau- und Gründruck zur weiteren Verwendung.

Die im Bundessteuerblatt abgedruckten Anlagen können nicht zur Erklärungsabgabe verwendet werden. Die Erklärungspflichtigen erhalten die erforderlichen Vordrucke bei ihrem Finanzamt, wenn die Finanzbehörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung durch Datenfernübertragung verzichtet.

Vordrucke für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022

 

Normenkette

BewG § 228

 

Fundstellen

BStBl I, 2022, 138

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