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Umsatzsteuerliche Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen; EuGH-Urteil vom 20. Januar 2022, C-90/20

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BMF, Schreiben v. 15.12.2023, III C 2 - S 7100/19/10004 :005, BStBl I 2023, 2246

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen Folgendes:

I. Grundsätze des EuGH-Urteils vom 20. Januar 2022, C-90/20

1

Mit Urteil vom 20. Januar 2022 , C-90/20, Apcoa Parking Danmark, entschied der EuGH, dass die Kontrollgebühren, die eine mit dem Betrieb privater Parkplätze betraute Gesellschaft des Privatrechts in dem Fall erhebt, dass Kraftfahrer die allgemeinen Nutzungsbedingungen für diese Parkplätze nicht beachten, als Gegenleistung für eine Dienstleistung anzusehen sind, die im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gegen Entgelt erbracht wird und als solche der Mehrwertsteuer unterliegt.

2

Zur Begründung dieser Entscheidung führte der EuGH im Wesentlichen zum einen aus, dass durch das Parken auf einem bestimmten Parkplatz ein Rechtsverhältnis zwischen der Verwalterin der Parkfläche und dem Kraftfahrer, der diesen Parkplatz benutzt hat, entstehe. Die Parteien übernehmen im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses Rechte und Pflichten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der betreffenden Parkflächen. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung eines Parkplatzes durch die Verwalterin der Parkfläche, die in Absprache mit dem Grundstückseigentümer einen Parkplatz auf einem Privatgelände betreibt, und die Verpflichtung des betreffenden Kraftfahrers, neben den Parkgebühren bei etwaiger Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kontrollgebühren wegen vorschriftswidrigen Parkens zu zahlen.

3

Zum anderen stellte er fest, dass die vom Dienstleistungserbringer empfangene Vergü...

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  KommentarWichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 1.3 um Abs. 16b UStAE. Der EuGH[1] hatte 2022 in einem dänischen Verfahren entschieden, dass ein Unternehmen, dass die Einhaltung der Nutzungsbedingungen auf privaten Parkplätzen (z. B. auf ...

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