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Umsatzsteuer; Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt ( § 4 Nr. 2 , § 8 Abs. 2 UStG ; Abschnitt 8.2 UStAE )

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BMF, Schreiben v. 02.01.2024, III C 3 - S 7155-a/19/10001 :005, BStBl I 2024, 91

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom

1. Januar 2024.

Die Liste tritt an die Stelle der Liste, die meinem Schreiben vom 9. Dezember 2022 - III C 3 - S 7155-a/19/10001 :004 (2022/1229966) -, BStBl 2022 I S. 1679, zuletzt aktualisiert mit Schreiben vom 3. Mai 2023 - III C 3 - S 7155-a/19/10001 :004 (2023/0395876) -, BStBl 2023 I S. 797, beigefügt war.

Neu aufgenommen wurden die Firmen:

  • DigaJet Aviation GmbH, 51147 Köln,
  • FLYELLOW GmbH, 94036 Passau,
  • IAS Itzehoer Air-service GmbH, 25551 Hohenlockstedt,
  • Lenti Aviation UG, 58642 Iserlohn,
  • Pergande Air GmbH, 51503 Rösrath,
  • Platoon Aviation GmbH & Co. KG, 20095 Hamburg,
  • RAT CJ2 GmbH & Co. KG, 82049 Pullach,
  • USC GmbH, 60549 Frankfurt a.M.,
  • VistaJet GmbH, 22761 Hamburg.

Gestrichen wurden die Firmen:

  • Air Alliance Express AG & Co. KG, 57299 Burbach,
  • AIR HAMBURG Luftverkehrsgesellschaft, 22761 Hamburg,
  • Jetcall GmbH & Co, KG, 65510 Idstein,
  • 25 only Aviation GmbH, 28832 Achim.

Bei folgender Firma wurde eine Änderung der Schreibweise berücksichtigt:

  • Volkswagen AirService GmbH, 38108 Braunschweig.

Bei folgender Firma wurde deren Adressänderung berücksichtigt:

  • ChallengeLine LS GmbH, 46395 Bocholt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

 

Anlage Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben (Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Stand: 1. J...

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