Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

GR v. 20.12.2022-I: Übergangsbereich: Versicherungs-, be ... / 4.3.3.4 Übergangsregelung vom 1.10.2022 bis 31.12.2023

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

[1] Im Beitragsrecht wurden im Zusammenhang mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 EUR auf 520,00 EUR zum 1.10.2022 für versicherungspflichtige Beschäftigungen, die bereits am 30.9.2022 mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt in diesem Entgeltbereich bestanden und weiter versicherungspflichtig bleiben (vgl. Ziffer 3.2), Übergangsregelungen zum Übergangsbereich geschaffen.

[2] Für am 30.9.2022 mehr als geringfügig entlohnte versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 450,01 EUR bis zu 520,00 EUR wird für die Zeit vom 1.10.2022 längstens bis zum 31.12.2023 das bis zum 30.9.2022 im Übergangsbereich geltende Verfahren zur Beitragsbemessung und Beitragstragung fortgeführt (§ 134 SGB IV, § 249 Abs. 4 SGB V, § 58 Abs. 5 SGB XI, § 454 Abs. 2 SGB III; § 2 Abs. 3 BVV).

[3] Dies gilt in der Rentenversicherung lediglich für die geringfügig entlohnt Beschäftigten in Privathaushalten, die sich nach dem 30.9.2022 nicht von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung als geringfügig Beschäftigte haben befreien lassen (§ 276b SGB VI). Die bei gewerblichen oder freiberuflichen Arbeitgebern geringfügig entlohnt Beschäftigten werden von der Übergangsregelung nicht erfasst. Ihre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung werden auf Grundlage ihres tatsächlichen Arbeitsentgelts berechnet (vgl. Abschnitt C.3 GeringfügRL).

[4] Für Sozialversicherungszweige, in denen keine Versicherungspflicht besteht (z.B. aufgrund einer Befreiung von der Versicherungspflicht, vgl. Ziffer 3.2.1 und 3.2.2), sind die Übergangs-regelungen nicht mehr anzuwenden.

[5] Bei Anwendung der Übergangsregelungen sind die Beiträge und die Beitragsanteile des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers für den jeweiligen Versicherungszweig unter Zugrundelegung der beitragspf...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Wie Human Resources KI vorantreibt: KI statt K.O.
KI statt KO
Bild: Haufe Shop

Entdecken Sie mit dem Buch von Dominique René Fara, wie KI die HR-Welt revolutioniert! Das People Operating System bietet einen klaren Bauplan für zukunftsfähige HR-Abteilungen, die gestalten statt verwalten. Praxisbeispiele zeigen, wie Ängste abgebaut und KI-Potenziale genutzt werden können!


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren