OFD Frankfurt, Verfügung v. 23.4.2012, S 1301 A - FR.30 - St 58
Hiermit teile ich mit, dass auch in diesem Jahr für deutsche Aktionäre das vereinfachte Verfahren zur Entlastung der französischen Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen der Firma Sanofi S. A. (ehemals Sanofi-Aventis) angeboten wird. Eine Verfahrensbeschreibung ist als Anlage beigefügt.
Auf eine Übersendung der in der Liste von Clearstream enthaltenen Informationen an die Landesfinanzbehörden wird wie bereits im vergangenen Jahr grundsätzlich verzichtet. Sollten sich jedoch in diesem Jahr auch ausländische Banken an dem Verfahren beteiligen, wird das Bundeszentralamt für Steuern die diesbezüglichen Informationen an die Landesrechenzentren weiterleiten.
Anlage
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| SANOFI-DIVIDENDE 2012 (ehemals Sanofi-Aventis) |
| VEREINFACHTES VERFAHREN ZUR ENTLASTUNG VON DER FRANZÖSISCHEN QUELLENSTEUER – GILT NUR FÜR NATÜRLICHE PERSONEN – |
Verfahrensbeschreibung
I. Im Vorfeld der Hauptversammlung der Sanofi S. A. (4.5.2012) versendet die Depotbank ein Vollmachtsformular, mit dem der Anteilseigner (nur natürliche Personen) sie ermächtigen kann, für die jeweils im Depot befindlichen Sanofi-Aktien am Verfahren teilzunehmen. Die jeweilige Vollmacht enthält u. a. die Erklärung des Aktionärs, dass er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist sowie die Angabe der Steuernummer und des zuständigen Finanzamts. Die Bank meldet bis zum 19.4.2012 an die BNP Paribas Securities Services Zweigniederlassung Frankfurt, dass sie sich am Verfahren beteiligt.
II. Die Aktionäre senden die ausgefüllten Vollmachtsformulare an ihre jeweilige Depotbank zurück. Die Depotbanken sind darauf hingewiesen worden, dass unbedingt auf Vollständigkeit zu achten ist (insbesondere vollständiger Name und Anschrift, vollständige Bezeichnung des Wohnsitzfinanzamts sow...