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Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden;

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BMF, Schreiben v. 21.08.2025, IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050, BStBl I 2025, 1609

 

Abkürzungen

In diesem Schreiben werden die folgenden Abkürzungen verwendet:

AO = Abgabenordnung
BAFA = Bundesamt für Wirtschaftund Ausfuhrkontrolle
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
BEG EM = Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
BewG = Bewertungsgesetz
BFH = Bundesfinanzhof
BStBl = Bundessteuerblatt
ESanMV = Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
EStG = Einkommensteuergesetz
EStR = Einkommensteuer-Richtlinien
GEG = Gebäudeenergiegesetz
KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau
Rn. = Randnummer
WEG = Wohnungseigentumsgesetz
 

1. Begünstigtes Objekt

1

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG betrifft energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen und zu eigenen Wohnzwecken genutzten (vgl. Rn. 11 ff.) eigenen Gebäude (vgl. Rn. 5 ff. und 33 ff.). Vom Begriff des "Gebäudes" sind Einfamilienhäuser, rechtlich nicht getrennte Wohnungen (vgl. Rn. 4) im Zwei- oder Mehrfamilienhaus und die Wohnung i. S. d. WEG umfasst (begünstigte Objekte). Vermietete Objekte sind nicht begünstigt (siehe aber Rn. 16).

2

Gefördert werden auch energetische Maßnahmen an Zubehörräumen eines begünstigten Objekts wie z. B. Kellerräume, Abstellräume, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen, wenn die energetische Maßnahme zusammen mit der energetischen Maßnahme des begünstigten Objekts erfolgt, z.B. Dämmung der Kellerdecke.

3

Wird im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäudes die Wohnfläche erweitert, können auch die an der Erweiterung durchgeführten energetischen Maßnahmen der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG unterfallen (z. B. durch eine Gaube, eine Dachgeschossaufstockung oder einen A...

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Einkommensteuergesetz / § 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
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  (1) 1Für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um ...

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