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Betriebliche Altersversorgung: Pensionsrückstellungen und Zuwendungen an Unterstützungskassen

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BMF, Schreiben v. 15.3.2007, IV B 2 - S 2176/07/0003, BStBl I 2007, 290

2 Anlagen

Bezug: BMF-Schreiben vom 16.12.2005 (BStBl 2005 I S. 1056)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und der Ermittlung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach § 4d EStG Folgendes:

 

I. Pensionsrückstellungen

1

Pensionszusagen sehen häufig eine volle oder teilweise Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die betrieblichen Renten oder eine Begrenzung der Gesamtversorgung aus betrieblichen Renten und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Die Pensionsrückstellungen dürfen in diesen Fällen nur auf der Grundlage der von den Unternehmen nach Berücksichtigung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Begrenzung der Gesamtversorgung tatsächlich noch zu zahlenden Beträge berechnet werden. Die genaue Berücksichtigung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, da sich bei der geltenden Rentenformel die künftig zu erwartende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eines noch aktiven Arbeitnehmers nur schwer errechnen lässt. Aus diesem Grund ist ein Näherungsverfahren zur Anrechnung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG zugelassen, vgl. gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4.10.1968 (BStBl 1968 I S. 1145) und BMF-Schreiben vom 27.11.1970 (BStBl 1970 I S. 1072), 18.6.1973 (BStBl 1973 I S. 529), 28.7.1975 (BStBl 1975 I S. 767), 3.5.1979 (BStBl 1979 I S. 273), 22...

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