hier: Einführung einer neuen Form der Fehlerprüfung auf Basis verbindlicher Listen zur Verbesserung der Qualität des maschinellen Lohnnachweises
Wie unter TOP 3 und 7 dieser Niederschrift dargestellt, weichen die aus den Entgeltmeldungen erstellten Lohnnachweise auf Basis der Datenbausteine Unfallversicherung (DBUVLN) von den bisherigen Beitragsgrundlagen für die Unfallversicherungsträger ab. Neben unzulässigen Entgeltmeldungen mit einem UV-Entgelt von 0,00 EUR und fehlerhaften Angaben zur Mitgliedsnummer ergeben sich weitere Fehlerschwerpunkte. Konkret betrifft es die Werte, für die eine beschränkte Auswahl an korrekten Eingaben besteht, wie zum Beispiel die
- Kombination UV-Grund A07 und Betriebsnummer des selbst meldenden Unfallversicherungsträgers in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber (BBNR-VU),
- Angabe einer korrekten Gefahrtarifstelle und
- Kombination von Gefahrtarifstelle und Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers (BBNR-UV).
Da bislang hierzu keine Fehlerprüfungen in der Anlage 9 des gemeinsamen Rundschreibens beschrieben sind, fließen diese fehlerhaften Meldungen in den DBUV-LN ein und beeinflussen die Umlageberechnung der Unfallversicherungsträger sowie die Beitragsbescheide an deren Mitglieder. Um die Qualität der gemeldeten Daten zu verbessern und den Arbeitgebern die Eingabe des korrekten Wertes zu erleichtern, werden neben den unter TOP 3 und 7 der Niederschrift beschriebenen Maßnahmen bezogen auf die unter Punkt 1 genannte Kombination UV-Grund A07 und BBNR-VU weitere Maßnahmen getroffen.
Prüfung im Entgeltabrechnungsprogramm vor Abgabe der Entgeltmeldung
Um auszuschließen, dass Arbeitgeber zu Unrecht den UV-Grund A07 melden, wird eine neue Fehlerprüfung in der Anlage 9 zum gemeinsamen Rundschreiben beschrieben:
Fehlernummer: DBUVW01
Bei Meldungen ...